Deutsche Tageszeitung - Zehn Jahre Haft wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen in Köln

Zehn Jahre Haft wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen in Köln


Zehn Jahre Haft wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen in Köln
Zehn Jahre Haft wegen Millionenbetrugs mit Coronahilfen in Köln / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Köln hat einen 58-Jährigen wegen eines Millionenbetrugs mit Corona- und Fluthilfen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen gewerbsmäßigen Subventionsbetrugs in zehn Fällen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Urteil wurde demnach im Dezember verkündet.

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Laut Anklage hatte der Mann mit ursprünglich zwei Mitangeklagten zwischen April 2020 und Juni 2024 mehrere Gesellschaften für Geldwäsche betrieben. Für diese Einzelunternehmen stellten sie Anträge auf Corona- und Fluthilfen in Höhe von knapp 2,4 Millionen Euro. Den Behörden gegenüber erweckten sie den Eindruck eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs.

Der 58-Jährige und die beiden ursprünglich Mitangeklagten stellten sich gegenseitig Rechnungen und Liefernachweise zur Verfügung. Laut Urteil veranlasste der 58-Jährige, dass Anteile der gewährten Leistungen mittels Scheinrechnungen auf ein Privatkonto überwiesen wurden. Durch Weiterüberweisungen gelang es, das Geld in den legalen Kreislauf einzuschleusen.

Zudem schloss er eine Transportversicherung für die Lieferung von Cannabispflanzenstoff in Höhe von sechs Millionen Euro ab. Ein gesondert Verfolgter soll dann wie abgesprochen einen Schadensfall verursacht haben. Ein beauftragter Rechtsanwalt forderte die Versicherung zur Zahlung von fünf Millionen Euro auf. Da die Versicherung darauf nicht einging, veranlasste der 58-Jährige eine Klage, um sie zur unberechtigten Zahlung zu bewegen.

Die Verfahren gegen die Mittäterinnen des 58-Jährigen wurden abgetrennt. Bereits im September verurteilte das Landgericht Köln eine von ihnen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Betrugs in neun Fällen und versuchten Betrugs in zwei Fällen. Die zweite Mitangeklagte wurde am vergangenen Donnerstag unter anderem wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug schuldig gesprochen. Von einer Strafe wurde in ihrem Fall aber abgesehen.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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