Deutsche Tageszeitung - Ermittlungen nach Tod von zu Unrecht eingesperrtem Syrer in Kleve eingestellt

Ermittlungen nach Tod von zu Unrecht eingesperrtem Syrer in Kleve eingestellt


Ermittlungen nach Tod von zu Unrecht eingesperrtem Syrer in Kleve eingestellt
Ermittlungen nach Tod von zu Unrecht eingesperrtem Syrer in Kleve eingestellt / Foto: ©

Gut ein Jahr nach dem Tod eines zu Unrecht im Gefängnis von Kleve eingesperrten Syrers hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Die umfangreichen Nachforschungen hätten "nicht zur Feststellung eines strafbaren Verhaltens geführt", erklärte am Dienstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt.

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Der versehentlich eingesperrte Syrer Amad A. hatte im September 2018 ein Feuer in seiner Zelle in der JVA Kleve gelegt und war zwei Wochen später in einem Bochumer Krankenhaus seinen dabei erlittenen Verletzungen erlegen. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen und beschäftigt mittlerweile auch einen Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags.

A. war versehentlich inhaftiert worden, weil die Personendatensätze des unter anderem von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesuchten malischen Staatsangehörigen Amedy G. mit den Datensätzen von A. zusammengeführt worden waren. Hintergrund war nach Angaben der Klever Staatsanwaltschaft, dass der malische Staatsangehörige Aliaspersonalien verwendete, die in Teilen mit den Personalien des Syrers übereinstimmten.

In der Folge führte demnach eine Bedienstete der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein beide Datensätze unter dem Datensatz von A. zusammen. Es sei aber nicht feststellbar, dass die Bedienstete eine Personenverschiedenheit billigend in Kauf genommen habe, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Daher lägen keine Hinweise für ein strafbares Verhalten vor.

Auch die an der Festnahme von A. beteiligten Polizeibeamten hätten sich nicht wegen Freiheitsberaubung strafbar gemacht. Der dazu erforderliche Vorsatz konnte nicht festgestellt werden, wie die Staatsanwaltschaft weiter erklärte. Bediensteten der JVA Kleve sein ebenfalls kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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