Deutsche Tageszeitung - Auch unverheiratete Paare sollen Möglichkeit der Stiefkindadoption bekommen

Auch unverheiratete Paare sollen Möglichkeit der Stiefkindadoption bekommen


Auch unverheiratete Paare sollen Möglichkeit der Stiefkindadoption bekommen
Auch unverheiratete Paare sollen Möglichkeit der Stiefkindadoption bekommen / Foto: ©

Unverheiratete Paare sollen ebenso wie Eheleute künftig das Recht haben, dass ein Partner das Kind des anderen adoptiert. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur so genannten Stiefkindadoption. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen eheähnlich in einem gemeinsamen Haushalt vier Jahre zusammengelebt haben. Das Bundeskabinett brachte zudem ein weiteres Gesetz auf den Weg, das mehr Hilfen für alle Adoptivfamilien vorsieht.

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Bislang gibt es die Möglichkeit der Stiefkindadoption nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Mit dem neuen Gesetz wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres umgesetzt.

Die Karlsruher Richter hatten es als Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebotes bewertet, dass die Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien bislang nicht möglich ist. Die betroffenen Kinder sollten zwei rechtliche Elternteile in der Familie haben, in der sie tatsächlich leben, erklärte Lambrecht zur Begründung ihres Gesetzentwurfs.

Ein weiterer vom Bundeskabinett gebilligter Gesetzentwurf sieht mehr Beratung und Unterstützung des Staates für alle Familien mit Adoptivkindern vor. Durch das Adoptionshilfe-Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) soll ein Rechtsanspruch auf Beratung vor, während und nach einer Adoption geschaffen werden, und zwar für das Kind ebenso wie die Adoptiv- und Herkunftsfamilien.

Der Gesetzentwurf soll außerdem zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Die bundesweit 400 Vermittlungsstellen sollen die Adoptiveltern ermutigen, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Der Kontakt mit der Herkunftsfamilie soll so gestaltet werden, dass er dem Wohl des Kindes dient. Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Katalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft.

Zudem sollen Auslandsadoptionen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern besser auf die vor ihnen liegenden Herausforderungen vorbereitet sind und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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