Deutsche Tageszeitung - Verkehrsgerichtstag will Alkohol beim Radeln und Handy am Steuer strenger ahnden

Verkehrsgerichtstag will Alkohol beim Radeln und Handy am Steuer strenger ahnden


Verkehrsgerichtstag will Alkohol beim Radeln und Handy am Steuer strenger ahnden
Verkehrsgerichtstag will Alkohol beim Radeln und Handy am Steuer strenger ahnden / Foto: © AFP/Archiv

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag will Radfahren unter Alkoholeinfluss strenger ahnden und die Handynutzung am Steuer stärker kontrollieren. Radfahren solle künftig bereits ab einem Alkoholgrenzwert von 1,1 Promille Blutalkohol mit einem Bußgeld bestraft werden, heißt es in den am Freitag zum Abschluss des jährlichen Verkehrsgerichtstags in Goslar vorgelegten Empfehlungen. Bisher liegt der Grenzwert für Radfahrer bei 1,6 Promille.

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Die Experten schlagen demnach bei einem erstmaligen Verstoß eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt in der sogenannten Verkehrssünderdatei in Flensburg vor. Bei Pedelecs müssten den Experten zufolge womöglich noch strengere Alkoholgrenzwerte gelten.

Darüber hinaus sprechen sich die Verkehrsexperten für eine flächendeckende Überwachung der Handynutzung am Steuer etwa durch sogenannte Handy-Blitzer aus. Dazu müsse eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, heißt es in einer Expertenempfehlung. Solche Geräte kontrollieren von Autobahnbrücken aus, ob Fahrer am Steuer ein Handy benutzen. Bisher ist dies nur in Rheinland-Pfalz gesetzlich geregelt.

Bei Verstößen sollten Kraftfahrzeugführer künftig statt bisher einen zwei Punkte in Flensburg bekommen und Radler ebenfalls künftig einen Punkt, forderten die Experten. Auch das Bußgeld solle bei Kraftfahrzeugen auf mindestens 250 Euro hochgesetzt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages. Die bisherige Alkoholpromillegrenze für Radfahrer sei "eindeutig zu hoch und erhöht das Unfallrisiko unnötigerweise".

Beim Verkehrsgerichtstag beraten Fachleute über aktuelle Probleme des Verkehrs-, Versicherungs- sowie Strafrechts. Beteiligt sind unter anderem Vertreter von Politik, Justiz, Behörden, Wissenschaft und Unternehmen. Ihre Empfehlungen der Arbeitskreise beeinflussen oftmals Debatten über Gesetzesänderungen in Deutschland.

Der Verkehrsgerichtstag machte erneut klar, dass er am Ablauf der bisherigen Führerscheinprüfung nicht rütteln will. Die derzeitige Fahrerlaubnisprüfung werde "qualitativ und quantitativ den fachlichen Anforderungen gerecht", heißt es in einer weiteren Empfehlung. Zudem habe die Ausbildungsqualität "gegenüber einer Kostenreduktion Vorrang".

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte Mitte Oktober Eckpunkte für eine Reform der Fahrschulausbildung vorgelegt, mit der vor allem die Kosten für den Führerscheinerwerb sinken sollen. Den Plänen zufolge sollen unter anderem der Fragenkatalog der Theorieprüfung reduziert, verpflichtende Sonderfahrten eingeschränkt und der Theorieunterricht vollständig digital ermöglicht werden. Zudem sind Probefahrten mit Familienangehörigen zunächst testweise vorgesehen.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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