Deutsche Tageszeitung - Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung"

Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung"


Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung"
Bundestag verweigert Ausstellung von Hausausweisen - AfD sieht "Benachteiligung" / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundestagsverwaltung hat nach Angaben der AfD-Fraktion seit der Wahl vor knapp einem Jahr sieben AfD-Mitarbeitern die Ausstellung von Hausausweisen verweigert. Es handle sich um zwei Mitarbeiter der Fraktion und fünf Mitarbeiter, die bei Abgeordneten angestellt sind, teilte ein AfD-Fraktionssprecher am Samstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin mit. Den Betroffenen werde nicht nur der Zutritt zu Bundestagsgebäuden verwehrt - der Bundestag zahle auch ihre Gehälter nicht.

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AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kündigte an, gegen die Entscheidungen von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) juristisch vorzugehen. Klöckners Vorgehen stelle eine "eine weitere Benachteiligung der AfD im Parlamentsbetrieb" dar, erklärte Baumann gegenüber AFP.

Eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung bestätigte, dass sieben Mitarbeitern die Ausstellung eines Hausausweises verwehrt worden sei. Sie wollte aber keine Angaben dazu machen, welche Fraktion davon betroffen ist.

Die Sprecherin betonte, dass alle Fraktionsmitarbeiter vor der Ausstellung eines Hausausweises einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen würden. Sollten sich dabei "begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person" ergeben, könne die Ausstellung abgelehnt werden. Zu den genauen Gründen, weswegen in den vorliegenden Fällen die Hausausweise verweigert wurden, wollten sich weder die Bundestagsverwaltung noch die AfD-Fraktion äußern.

Nach der Hausordnung des Deutschen Bundestages zielt die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten darauf ab, Risiken für die Sicherheit des Bundestags abzuwehren sowie dessen Funktions- und Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

AfD-Parlamentsgeschäftsführer Baumann kritisierte, dass die Hausordnung in dieser Hinsicht vor einem Jahr geändert worden sei: Zuvor war die Abwehr von "Gefahren" das Ziel der Zuverlässigkeitsprüfung gewesen, seit der Änderung ist von der Abwehr von "Risiken" die Rede. Dies sei ein "schwammiger Begriff", kritisierte Baumann. Dadurch werde "der Willkür Tür und Tor geöffnet".

(I.Beryonev--DTZ)

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