Deutsche Tageszeitung - Verwaltungsgericht Köln ruft Verfassungsgericht in Streit um Recht auf Suizid an

Verwaltungsgericht Köln ruft Verfassungsgericht in Streit um Recht auf Suizid an


Verwaltungsgericht Köln ruft Verfassungsgericht in Streit um Recht auf Suizid an
Verwaltungsgericht Köln ruft Verfassungsgericht in Streit um Recht auf Suizid an / Foto: ©

Das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Kölner Richter setzten daher am Dienstag sechs Klageverfahren von schwer Erkrankten aus und legten die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vor, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (Az.: 7 K 8461/18 und andere)

Textgröße ändern:

Die Kläger in den sechs Verfahren leiden nach Gerichtsangaben an gravierenden Erkrankungen und deren Folgen. Sie fordern vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natriumpentobarbital zur Selbsttötung.

Dabei berufen sie sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017. Damals entschied das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig, dass schwerstkranken Menschen "in extremen Ausnahmesituationen" der Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung nicht verwehrt werden dürfe.

Weitere Voraussetzung seien, dass der Suizidwillige entscheidungsfähig sei und es eine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunschs nicht gebe. Das BfArM lehnte die Anträge der Kläger auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis ab. Dagegen richten sich nun die Klagen vor dem Kölner Gericht.

Die Verwaltungsrichter zeigten sich in dem Verfahren überzeugt, dass ein generelles Verbot des Erwerbs auch für schwerkranke Menschen in einer existenziellen Notlage nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die staatliche Schutzpflicht für das Leben könne in begründeten Einzelfällen hinter das Recht des Einzelnen auf einen frei verantworteten Suizid zurücktreten.

Zugleich äußerte die Kölner Kammer aber im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht die Überzeugung, dass der Gesetzgeber den Erwerb von Medikamenten zur Selbsttötung im Betäubungsmittelgesetz generell ausschließen wolle. Da das Verwaltungsgericht an diese gesetzgeberische Entscheidung gebunden sei, müsse eine Klärung der Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Gesetzesvorschriften durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Trump: Entscheidung zu Eingreifen der USA in Iran-Israel-Krieg binnen zwei Wochen

US-Präsident Donald Trump will innerhalb der nächsten zwei Wochen über ein mögliches Eingreifen der USA in den Krieg zwischen Israel und dem Iran entscheiden. Die Entscheidung hänge davon ab, ob es Fortschritte bei den Verhandlungen über Teherans Atomprogramm gebe, hieß es am Donnerstag in einer Erklärung Trumps. Unterdessen gingen die internationalen Bemühungen weiter, den Iran im Streit über sein Atomprogramm zum Einlenken zu bewegen.

Wadephul und europäische Kollegen treffen iranischen Außenminister in Genf

Angesichts der militärischen Eskalation zwischen dem Iran und Israel treffen sich am Freitag Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) und seine Kollegen aus Frankreich und Großbritannien mit dem iranischen Chefdiplomaten Abbas Araghtschi in Genf. Bei den Gesprächen soll es um eine Verhandlungslösung für das iranische Atomprogramm gehen, wie aus europäischen Diplomatenkreisen verlautete. EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas wird ebenfalls teilnehmen.

Dodger-Stadion in Los Angeles verwehrt US-Einwanderungsbehörde Zutritt zu Gelände

In Los Angeles ist Beamten der US-Einwanderungsbehörde (ICE) der Zutritt zum berühmten Dodger-Stadion verwehrt worden. ICE-Beamte seien zum Stadion gekommen und hätten um Erlaubnis gebeten, "die Parkplätze zu betreten", erklärte das Team der Major League Baseball (MLB) am Donnerstag. Der Zutritt zum Gelände sei ihnen jedoch "von der Organisation verweigert" worden. Weiter hieß es, das Spiel der Mannschaft am gleichen Tag werde wie geplant stattfinden.

Ukrainerin bei iranischem Raketenangriff auf Israel getötet

Eine Ukrainerin ist bei einem iranischen Raketenangriff auf ein Wohngebäude in Bat Jam nahe der israelischen Metropole Tel Aviv getötet worden. Die 31-Jährige sei für die Behandlung ihrer an Leukämie erkrankten achtjährigen Tochter in Israel gewesen und gemeinsam mit dem Kind und seiner Großmutter bei dem Angriff am vergangenen Sonntag ums Leben gekommen, erklärten israelische Behörden am Donnerstag.

Textgröße ändern: