Deutsche Tageszeitung - Zwei Freisprüche im Hauptprozess um misshandelte Flüchtlinge von Burbach

Zwei Freisprüche im Hauptprozess um misshandelte Flüchtlinge von Burbach


Zwei Freisprüche im Hauptprozess um misshandelte Flüchtlinge von Burbach
Zwei Freisprüche im Hauptprozess um misshandelte Flüchtlinge von Burbach / Foto: ©

Im Hauptprozess um die Flüchtlingsmisshandlungen von Burbach hat das Landgericht Siegen zwei weitere Angeklagte freigesprochen. Damit richtet sich das Großverfahren nun noch gegen 16 der ehemals 38 Angeklagten, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Seit Prozessbeginn im November 2018 wurden die Verfahren gegen sieben Angeklagte abgetrennt, zehn Angeklagte wurden bereits verurteilt, drei freigesprochen. Die Verfahren gegen zwei Angeklagte wurden eingestellt.

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Die abgetrennten Verfahren stehen demnach noch zur Verhandlung an. Die Misshandlungen in der Flüchtlingsunterkunft in Nordrhein-Westfalen waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden und hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Straftaten wurden laut Anklage in sogenannten Problemzimmern begangen. In diesen Räumen wurden demnach Flüchtlinge teils für mehrere Tage rechtswidrig eingesperrt, weil sie angeblich gegen die Hausordnung verstoßen hatten.

Die beiden nun freigesprochenen Angeklagten hatten nach Gerichtsangaben seinerzeit als Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg administrative Arbeiten in der Notaufnahmeeinrichtung von Burbach ausgeführt. Ihnen war eine Strafbarkeit aus Unterlassen vorgeworfen worden. Nach Überzeugung der Siegener Kammer konnte ein Tatnachweis gegen die beiden Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht geführt werden. So hätten unter anderem vom Gericht vernommene Zeugen die Vorwürfe nicht bestätigt.

(M.Dylatov--DTZ)

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