Deutsche Tageszeitung - AfD-Verwandtschaftsaffäre: Union offen für Gesetzesverschärfung

AfD-Verwandtschaftsaffäre: Union offen für Gesetzesverschärfung


AfD-Verwandtschaftsaffäre: Union offen für Gesetzesverschärfung
AfD-Verwandtschaftsaffäre: Union offen für Gesetzesverschärfung / Foto: © AFP/Archiv

Als Reaktion auf die AfD-Verwandtschaftsaffäre will die Unionsfraktion im Bundestag gesetzliche Änderungen prüfen. Es gehe darum, "wie das Abgeordnetengesetz verschärft werden kann, um diesen Missbrauchs-Sumpf trockenzulegen", sagte der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt, Obmann im Geschäftsordnungsausschuss, am Dienstag dem Nachrichtenportal t-online. "Wir wollen jeglichen weiteren Schaden vom Steuerzahler abwenden."

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Hoppenstedt kritisierte das Verhalten von AfD-Politikern als "schamlos und inakzeptabel". Der Politikbetrieb sei "kein Selbstbedienungsladen", fügte er hinzu. Zuvor hatte sich SPD-Justiziar Johannes Fechner dafür ausgesprochen, mit der Union über eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes zu sprechen.

In der Affäre geht es um die Anstellung von Familienangehörigen bei AfD-Parlamentariern. In den vergangenen Wochen waren in verschiedenen Bundesländern immer mehr solcher Fälle bekannt geworden - Berichten zufolge sind etwa mehrere Familienangehörige von AfD-Landespolitikern aus Sachsen-Anhalt in Bundestagsbüros von AfD-Abgeordneten angestellt.

Die bisherige Regelung im Abgeordnetengesetz verbietet es Parlamentariern lediglich, Mitarbeiter gegen Bezahlung zu beschäftigen, mit denen sie selbst "verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren". Dasselbe gilt laut Gesetz für Lebenspartner oder früheren Lebenspartner. Die bezahlte Anstellung von Angehörigen bei anderen Abgeordneten der Partei ist laut Gesetz zulässig. Kritiker werfen der AfD nun vor, durch solche Anstellungen die Regelungen des Abgeordnetengesetzes zu umgehen.

Die Grünen-Politikerin Irene Mihalic sprach sich am Dienstag gegen eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes aus. Das Gesetz sehe bereits "strenge Regelungen" vor, weswegen die Grünen keinen Änderungsbedarf sähen. Ihre Fraktion missbillige aber ausdrücklich jedwede missbräuchliche Praxis "als politischen Freundschaftsdienst". Dazu zähle die "Verabredung zur wechselseitigen Einstellung von Familienangehörigen" der jeweiligen Bundestagsabgeordneten .

(V.Varonivska--DTZ)

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