Deutsche Tageszeitung - AfD-Vizechef fordert anderen Umgang der Partei mit Verwandtenaffäre

AfD-Vizechef fordert anderen Umgang der Partei mit Verwandtenaffäre


AfD-Vizechef fordert anderen Umgang der Partei mit Verwandtenaffäre
AfD-Vizechef fordert anderen Umgang der Partei mit Verwandtenaffäre / Foto: © AFP/Archiv

Der stellvertretende AfD-Vorsitzende Kay Gottschalk hat einen Strategiewechsel seiner Partei im Umgang mit der so genannten Verwandtenaffäre gefordert. "Wir sollten transparenter damit umgehen", sagte Gottschalk am Mittwoch im Deutschlandfunk. Sein Rat an den Bundesvorstand sei: "Man muss proaktiv mit den Dingen umgehen." Nötig sei nun, klare Regeln zur Beschäftigung von Familienangehörigen zu finden - und diese Anstellungen auch gegen Kritik zu verteidigen, wenn die Betroffenen für die Posten fachlich geeignet seien.

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"Ich habe kein Problem mit der Besetzungspraxis, wenn die Menschen wirklich geeignet sind", sagte der Vizeparteichef. Es sei kein generelles Problem, etwa den Vater eines AfD-Politikers bei einem anderen AfD-Politiker anzustellen, "wenn er eine tolle Eignung" habe. Die aktuelle Frage sei aber: "Wie regeln wir das?", sagte Gottschalk.

In der Affäre geht es um die Anstellung von Familienangehörigen bei AfD-Parlamentariern. In den vergangenen Wochen waren in verschiedenen Bundesländern immer mehr solcher Fälle bekannt geworden - Berichten zufolge sind etwa mehrere Familienangehörige von AfD-Landespolitikern aus Sachsen-Anhalt in Bundestagsbüros von AfD-Abgeordneten angestellt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich forderte die Partei- und Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla derweil auf, hier eine klarere Linie vorzugeben. Im Deutschlandfunk sprach Helferich von "Entwicklungen, die ich als unappetitlich begreife". Er hoffe, "dass der Bundesvorstand, auch die Fraktionsführungen in Sachsen-Anhalt, im Bund und auch in Niedersachsen dafür sorgen, dass man diese Unappetitlichkeiten beendet".

Die bisherige Regelung im Abgeordnetengesetz verbietet es Parlamentariern lediglich, Mitarbeiter gegen Bezahlung zu beschäftigen, mit denen sie selbst "verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren". Dasselbe gilt laut Gesetz für Lebenspartner oder früheren Lebenspartner. Die bezahlte Anstellung von Angehörigen bei anderen Abgeordneten der Partei ist laut Gesetz zulässig.

Kritiker werfen der AfD nun vor, durch solche Anstellungen die Regelungen des Abgeordnetengesetzes zu umgehen. Politiker von Union und SPD hatten sich in den vergangenen Tagen offen dafür gezeigt, das Abgeordnetengesetz in dieser Hinsicht zu verschärfen.

Der von der Affäre besonders betroffene Landesverband Sachsen-Anhalt hatte Anfang der Woche beschlossen, eine Transparenzkommission einzusetzen, um für mehr Klarheit in die Beschäftigungsverhältnisse von Familienangehörigen zu sorgen. Vize-Parteichef Gottschalk begrüßte dies: Die Kommission solle "die Dinge ordnen" und bis in zwei Wochen eine Lösung vorschlagen, sagte er im Deutschlandfunk.

(M.Dorokhin--DTZ)

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