
Freispruch für französischen Kardinal Barbarin in Missbrauchsfall beantragt

In einem Prozess um die Vertuschung von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche Frankreichs hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den ehemals höchsten Geistlichen des Landes verlangt. Die Anklagepunkte gegen Kardinal Philippe Barbarin müssten fallen gelassen werden, sagte Generalstaatsanwalt Joël Sollier am Freitag in seinem Plädoyer vor dem Berufungsgericht in Lyon. Der Kardinal könne nicht persönlich für "Fehler" der katholischen Kirche haften.
Im März war der frühere Erzbischof von Lyon in erster Instanz schuldig gesprochen worden, jahrelang zum sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch einen Priester geschwiegen zu haben. Er wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
In dem Berufungsverfahren verlangt Kardinal Barbarin nun einen Freispruch. Der 69-jährige sagte vor Gericht, er gestehe persönliche "Irrtümer" ein, aber keine Schuld im juristischen Sinne. Seit dem Schuldspruch lässt er sein Amt als Erzbischof von Lyon ruhen. Papst Franziskus hatte ein Rücktrittsgesuch seines französischen Oberhirten abgelehnt.
Die Opfer des Priesters hoffen dagegen auf eine Bestätigung des Schuldspruchs. An dem Berufungsverfahren nehmen mehrere frühere Pfadfinder teil. Sie geben an, in den Jahren vor 1991 von einem Priester sexuell missbraucht worden zu sein.
Kardinal Barbarin soll nach Übernahme der Diözese Lyon im Jahr 2002 von den Taten des Priesters erfahren haben, schwieg nach Überzeugung der Opfer aber jahrelang, bis der Fall 2015 durch Aussagen eines Opfers öffentlich wurde.
(A.Nikiforov--DTZ)