Deutsche Tageszeitung - Klage Sellners gegen Aufenthaltsverbot in baden-württembergischen Ort 2024 erfolgreich

Klage Sellners gegen Aufenthaltsverbot in baden-württembergischen Ort 2024 erfolgreich


Klage Sellners gegen Aufenthaltsverbot in baden-württembergischen Ort 2024 erfolgreich
Klage Sellners gegen Aufenthaltsverbot in baden-württembergischen Ort 2024 erfolgreich / Foto: © AFP/Archiv

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner ist vor Gericht erfolgreich gegen ein befristetes Aufenthaltsverbot gegen ihn im baden-württembergischen Neulingen vorgegangen. Dabei ging es nicht um einen aktuellen Fall, sondern um den August 2024, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Das Aufenthaltsverbot der Gemeinde sei rechtswidrig gewesen.

Textgröße ändern:

Sellner hatte dort eine Lesung halten wollen. Diese wurde aber von der Polizei beendet, nachdem die Gemeinde gegen Sellner ein Aufenthaltsverbot für anderthalb Tage ausgesprochen hatte. Sie begründete das damit, dass Sellner verfassungswidrige Positionen vertrete und eine hohe Reichweite habe. Es sei damit zu rechnen, dass er in Neulingen Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe.

Sellner klagte nachträglich im August 2024 dagegen, um feststellen zu lassen, dass das Verbot rechtswidrig war. Damit hatte er nun Erfolg. Das Verwaltungsgericht erklärte, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Um nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz ein Aufenthaltsverbot auszusprechen, müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.

Wenn das Verbot auf zu erwartende strafbare Äußerungen gestützt werde, müssten konkrete Anhaltspunkte dafür genannt werden, führte das Gericht aus. Das habe die Gemeinde nicht getan. Zwar habe sie angegeben, dass Sellner wahrscheinlich verfassungswidrige politische Meinungen äußern werde - aber keine konkreten Tatsachen benannt, dass er bei der geplanten Veranstaltung Straftaten begehen oder dazu beitragen werde.

Mit Blick auf die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit habe ein Aufenthaltsverbot darum im August 2024 nicht verhängt werden können. Das Gericht betonte, dass es bei der Beurteilung auf den damaligen Zeitpunkt ankomme, nicht auf die heutige Lage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde kann die Zulassung der Berufung beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beantragen.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Verband: Tankstellenpreise können "nicht so schnell sinken, wie sie steigen"

Die Mineralölwirtschaft in Deutschland hat angesichts des aktuell gesunkenen Ölpreises betont, die Preise an den Tankstellen könnten "leider nicht so schnell sinken, wie sie steigen". An den Zapfsäulen seien nicht die Rohölpreise ausschlaggebend, sondern die Produktpreise für Benzin und Diesel in Europa, erklärte am Dienstag der Wirtschaftsverband Fuels und Energie in Berlin. "Hier sehen wir noch keine Entspannung."

Kulturstaatsminister Weimer sagt Verleihung von Deutschem Buchhandlungspreis ab

Nach dem Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Kandidatenliste für den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) die Verleihung abgesagt. Die aktuelle Debatte um den Vorgang drohe den Sinn der Veranstaltung "zunehmend zu überlagern", teilte ein Sprecher Weimers am Dienstag in Berlin mit. Eine angemessene Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger scheine "in einem solchen Kontext kaum noch möglich". Die Bekanntgabe der Preise erfolge in anderer Form.

Rotes Kreuz ruft zu Spenden in Höhe von über 44 Millionen Euro für den Iran auf

Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) hat zu Spenden für die Menschen im Iran in Höhe von mehr als 44 Millionen Euro aufgerufen. Der Aufruf ziele darauf ab, "in den nächsten 16 Monaten fünf Millionen Menschen in 30 betroffenen Provinzen zu unterstützen", hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung der Föderation.

Nach Trump-Äußerung: Revolutionsgarden sehen sich als Entscheider über Kriegsende

Nach rund zehn Tagen sieht US-Präsident Donald Trump ein Ende des Iran-Krieges in greifbarer Nähe - die iranischen Revolutionsgarden betonten hingegen, allein sie würden über ein Kriegsende entscheiden. "Wir werden es sein, die das Ende des Krieges bestimmen", erklärte die Eliteeinheit am Dienstag in Teheran. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu sagte, Israel sei mit seinen Angriffen auf die iranische Führung "noch nicht fertig". Unmittelbar nach Bekanntwerden von Trumps Äußerungen gaben die zuvor massiv gestiegenen Ölpreise nach.

Textgröße ändern: