Deutsche Tageszeitung - Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt voraussichtlich stabil

Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt voraussichtlich stabil


Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt voraussichtlich stabil
Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt voraussichtlich stabil / Foto: ©

Der Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6 Prozent dürfte wegen der guten Kassenlage in den kommenden Jahren stabil bleiben: Gäbe es keine Untergrenze für den Beitragssatz, könnte dieser wegen der guten Finanzlage im nächsten Jahr sogar von 18,6 auf 18,3 Prozent gesenkt werden, sagte der Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung Bund, Alexander Gunkel, am Donnerstag auf der Bundesvertreterversammlung der Organisation.

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Das 2019 in Kraft getretene getretene Stabilisierungsgesetz schließe jedoch bis 2025 eine Reduzierung unter 18,6 Prozent aus, sagte Gunkel. Der Beitragssatz bleibe daher in den kommenden Jahren stabil. Erst 2025 werde er voraussichtlich steigen, aber mit 19,8 Prozent die bis dahin geltende gesetzlich festgelegte Obergrenze von 20 Prozent nicht erreichen. Bis 2035 sei mit einer schrittweisen Erhöhung des Beitragssatzes auf 22,3 Prozent zu rechnen.

Das Rentenniveau wird laut Gunkel im kommenden Jahr von derzeit 48,2 auf 48,1 Prozent sinken. Ab 2021 werde dann die bis 2025 geltende Haltelinie von 48 Prozent wirken. Danach sei bis 2035 mit einem weiteren Absinken auf 44,1 Prozent zu rechnen. Das Rentenniveau bleibe damit über der bis 2030 geltenden Untergrenze von 43 Prozent.

Nach Gunkels Worten führte die anhaltend gute finanzielle Lage der Rentenversicherung dazu, dass die Regierung in den vergangenen Jahren zahlreiche Leistungsausweitungen umsetzte. "Offenbar verleitete das Finanzpolster aber auch dazu, nicht alle diese Maßnahmen sachgerecht zu finanzieren", kritisierte der Rentenversicherungs-Chef.

Dies gelte insbesondere für den erfolgten weiteren Ausbau der sogenannten Mütterrente, der überwiegend aus Beitragsmitteln vorgenommen wurde. Eine solche "Fehlfinanzierung" dürfe sich bei der geplanten Grundrente nicht wiederholen. "Wir fordern, dass die im Koalitionsausschuss vereinbarte vollständige Steuerfinanzierung der Grundrente nun auch im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird."

Dies gelte unabhängig davon, ob die Einführung der zur Gegenfinanzierung der Mehrausgaben vorgesehenen Finanztransaktionssteuer gelinge oder nicht, sagte Gunkel. "Es darf nicht sein, dass erneut die Beitragszahler zur Finanzierung einer nicht beitragsgedeckten Leistung herangezogen werden."

Die große Koalition hatte sich im November darauf geeinigt, dass Geringverdiener, die mindestens 35 Beitragsjahre vorzuweisen haben, eine Grundrente oberhalb der Grundsicherung bekommen soll. Die Leistung soll mit Steuermitteln finanziert werden.

Die Rentenversicherung wird das Haushaltsjahr 2019 Gunkel zufolge voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro abschließen. Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung werde damit bis Jahresende auf rund 40,7 Milliarden Euro ansteigen.

Die Nachhaltigkeitsrücklage werde jedoch in den kommenden fünf Jahren bis auf den Bereich ihrer Mindesthöhe zurückgehen. "Dies hat vor allem demografische Gründe, denn die geburtenstarken Jahrgänge nähern sich aktuell dem Rentenalter", fügte Gunkel hinzu.

(A.Nikiforov--DTZ)