Deutsche Tageszeitung - Hinterbliebene der Attacke auf Gaza-Flotte 2010 bestehen auf Strafverfolgung

Hinterbliebene der Attacke auf Gaza-Flotte 2010 bestehen auf Strafverfolgung


Hinterbliebene der Attacke auf Gaza-Flotte 2010 bestehen auf Strafverfolgung
Hinterbliebene der Attacke auf Gaza-Flotte 2010 bestehen auf Strafverfolgung / Foto: ©

Neun Jahre nach einem israelischen Angriff auf eine türkische Hilfsflotte für den Gazastreifen mit zehn Toten bestehen die Hinterbliebenen der Opfer auf einer Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Die Anwälte der betroffenen Familien kündigten am Donnerstag in Ankara an, dass sie gegen die jüngste Entscheidung der IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda vorgehen wollen, Israel in dieser Sache strafrechtlich nicht zu verfolgen.

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Die israelische Marine hatte am 31. Mai 2010 die Flotte gestoppt, die Hilfsgüter in den abgeriegelten Gazastreifen bringen wollte, und das Führungsschiff "Mavi Marmara" geentert. Dabei wurden neun türkische Aktivisten getötet, ein weiterer starb vier Jahre später an den Folgen des Angriffs. Der Vorfall führte international zu scharfer Kritik und löste eine schwere diplomatische Krise zwischen Israel und der Türkei aus.

Der juristische Streit um den Vorfall ging seither durch die Instanzen. Schon 2014 entschied die Staatsanwaltschaft, den Fall nicht zu verfolgen. Das wurde vom IStGH zurückgewiesen. 2017 bekräftigte die Staatsanwaltschaft ihre ursprüngliche Entscheidung.

Bensouda äußerte in einer am Montag vorgelegten Erklärung die Einschätzung, dass es nicht gelingen werde, in dem Fall hinreichend "schwerwiegende" Argumente für eine Klageeröffnung vorzulegen. Die Anwälte der Hinterbliebenen hingegen äußerten den Verdacht, die Chefanklägerin wolle "Israel gegen jede Anklage wegen Kriegsverbrechen schützen".

(W.Novokshonov--DTZ)