Deutsche Tageszeitung - Indisches Parlament stimmt für umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz

Indisches Parlament stimmt für umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz


Indisches Parlament stimmt für umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz
Indisches Parlament stimmt für umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz / Foto: ©

Das indische Oberhaus hat am Mittwoch ein umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Einwanderern aus Afghanistan, Bangladesch und Pakistan die Staatsbürgerschaft gewährt wird - aber nur, wenn sie keine Muslime sind. 125 der Abgeordneten im Oberhaus stimmten für den Gesetzesentwurf, 105 dagegen. Am Dienstag hatte bereits das Unterhaus die Novelle abgesegnet.

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Die Regelung gilt für Migranten, die vor 2015 ohne gültige Papiere ins Land kamen, nicht jedoch für Muslime. Die hindu-nationalistische Regierung begründet dies damit, dass Muslime aus Afghanistan, Bangladesch und Pakistan in ihrer Heimat keiner Diskriminierung ausgesetzt seien.

Premierminister Narendra Modi bezeichnete das Gesetz im Onlinedienst Twitter als "Meilenstein für Indien und für das Ethos des Mitgefühls und der Brüderlichkeit unserer Nation". Es werde "das Leid vieler Menschen lindern, die jahrelang verfolgt wurden".

Kritiker haben bereits angedroht, das Gesetz vor dem Obersten Gerichtshof des Landes anzufechten. Sie sind der Ansicht, dass es gegen die in der Verfassung verankerten Grundsätze der Gleichheit und der Trennung von Religion und Staat verstößt. Die Opposition, Menschenrechtsaktivisten und muslimische Gruppen werfen Modi vor, die 200 Millionen Muslime im Land zu diskriminieren.

Im Nordosten des Landes kam es am Mittwoch den dritten Tag in Folge zu gewaltsamen Protesten. Die dortige Bevölkerung ist unzufrieden mit dem Zustrom von Hindus aus dem benachbarten Bangladesch, denen nun die Einbürgerung in Aussicht steht. Mehrere hundert Soldaten wurden nach Militärangaben in den Bundesstaat Tripura und nach Gauhati, die größte Stadt im Bundesstaat Assam, entsandt.

Das Gesetz muss noch vom Präsidenten unterzeichnet werden, dies gilt jedoch als reine Formsache.

(V.Sørensen--DTZ)

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