Deutsche Tageszeitung - Bundesrat macht Weg frei für Erleichterung der Jagd auf Wölfe

Bundesrat macht Weg frei für Erleichterung der Jagd auf Wölfe


Bundesrat macht Weg frei für Erleichterung der Jagd auf Wölfe
Bundesrat macht Weg frei für Erleichterung der Jagd auf Wölfe / Foto: © AFP/Archiv

Die gesetzlichen Regelungen zum Jagd auf den Wolf in Deutschland werden gelockert. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz zu. Das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetzesvorhaben zielt auf einen besseren Schutz von Weidetieren ab. Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf insbesondere mit "potenziell existenzbedrohenden" Belastungen für Weidetierhalter durch Wolfsübergriffe.

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Die Gesetzesänderung ermöglicht es, dass vor allem in Gegenden mit vielen Wölfen auf Grundlage von Managementplänen Jagd auf die Tiere gemacht werden darf - in einer Jagdzeit von Juli bis Oktober. Auch wenn der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in einem Gebiet als "ungünstig" gilt, soll unter Umständen das Töten der Tiere möglich sein. Außerdem soll es ermöglicht werden, wolfsfreie Gebiete für die Nutztierhaltung festzulegen, in denen Wölfe immer abgeschossen werden dürfen. Tierschützer kritisieren die geplante Gesetzesänderung.

Zwar sei die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa ein großer Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in der Gesetzesbegründung. Mit steigenden Wolfszahlen nehme jedoch auch die Gefahr für Herden- und Weidetiere zu. So seien im Jahr 2024 bundesweit bei rund 1100 Übergriffen rund 4300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Im selben Jahr seien rund 23,4 Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen aufgewendet worden. Hinzu kämen etwa 780.000 Euro an Ausgleichszahlungen für betroffene Tierhalter.

"Viel zu lange wurden diese Schwierigkeiten im Umgang mit dem Wolf auf einzelne Problemtiere verengt", sagte der sächsische Agrarminister Georg Ludwig von Breitenbuch (CDU) im Bundesrat. "Jetzt stellen wir folgerichtig auf ein Bestandsmanagement auf Populationsebene um. Wölfe können künftig durch Jäger im Rahmen des Jagdrechts erlegt werden und nicht mehr nur im Wege einzelner Ausnahmeentscheidungen entnommen werden." Dies sei "ein wichtiger und politisch hart erarbeiteter Fortschritt".

(W.Uljanov--DTZ)

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