Deutsche Tageszeitung - Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haft- und Bewährungsstrafen für drei Angeklagte

Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haft- und Bewährungsstrafen für drei Angeklagte


Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haft- und Bewährungsstrafen für drei Angeklagte
Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haft- und Bewährungsstrafen für drei Angeklagte / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat das Thüringer Oberlandesgericht Haft- und Bewährungsstrafen verhängt. Die Richter sprachen am Mittwoch einen der Beschuldigten wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig und verhängten gegen ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Beihilfe zu Waffenrechtsverstößen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

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Ein dritter Beschuldigter wurde wegen Unterstützungshandlungen zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Die Neonazigruppe Knockout 51 steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der rechtsextremen Szene sein.

Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings soll die Gruppe laut Anklage der Bundesanwaltschaft junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt, mit rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten und Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet haben. Nach Überzeugung der Anklagebehörde strebten die Mitglieder zumindest ab Frühjahr 2021 auch die Tötung von Linksextremisten an.

Die Bundesanwaltschaft stufte Knockout 51 als terroristische Vereinigung ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in der Gruppierung hingegen eine kriminelle Vereinigung. Dem folgte am Mittwoch auch das Thüringer Oberlandesgericht. Die Vereinigung sei "als kriminelle und nicht als terroristische Vereinigung einzuordnen". Trotz langer und umfangreicher Beweisaufnahme sei nicht erwiesen, dass sich der Zweck der Vereinigung auf Begehung rechtswidriger Tötungen gerichtet habe.

Im Oktober hatte das OLG bereits die Haftbefehle gegen zwei der Angeklagten aufgehoben. Der Senat hatte aufgrund der Beweisaufnahme keine dringenden Gründe mehr gesehen, die für die Mitgliedschaft von Kevin N. und Marvin W. in einer terroristischen Vereinigung sprächen.

Bereits im Juli 2024 wurden vier mutmaßliche Mitglieder der Kampfsportgruppe in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BGH bestätigte im Januar das Urteil größtenteils, die Strafen für drei Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe müssen aber neu bestimmt werden.

Auch das am Mittwoch ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Mit seinen Urteilen blieb das Gericht nach eigenen Angaben deutlich unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die zwischen drei und fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freisprüche plädiert. Ihrer Argumentation nach war Knockout 51 nur ein Kampfsportverein, Körperverletzungsdelikte anderer Mitglieder seien privat erfolgt und hätten nichts mit den Angeklagten zu tun gehabt.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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