
Jugendliche klagen vor Bundesverfassungsgericht auf Wahlrecht für 16-Jährige

Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wollen Jugendliche und der Verein "Mehr Demokratie" das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige durchsetzen. Dies solle mit einer Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Europawahl vom Mai erreicht werden, teilte der Verein am Donnerstag mit. An der Klage beteiligen sich 14 Jugendliche. Sie hatten zuvor ohne Erfolg Einspruch beim Bundestag eingelegt, weil sie aufgrund ihres Alters noch nicht wählen durften.
Diese Einsprüche habe der Bundestag am 24. Oktober abgewiesen, erklärte der Verein. Damit sei der Weg für eine Wahlprüfungsbeschwerde offen. Die Kläger argumentieren, dass 16- und 17-Jährige ausreichend "Einsichts- und Urteilsfähigkeit" besitzen, um Wahlentscheidungen zu treffen. Die Klageschrift soll am kommenden Montag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Die Klage bezieht sich zunächst nur auf die Europawahl. Das im Grundgesetz vorgeschriebene Mindestwahlalter von 18 Jahren bezieht sich nämlich ausdrücklich nur auf Bundestagswahlen - nicht aber auf Europawahlen. Deswegen sehen die Kläger hier besonders gute Chancen auf eine Annahme ihrer Beschwerde. Jugendlichen ohne verfassungsrechtliche Grundlage das Wahlrecht vorzuenthalten, verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip, argumentiert "Mehr Demokratie".
"Der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen bei Wahlen zum Europäischen Parlament ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar", erklärten die Prozessbevollmächtigten von "Mehr Demokratie", Hermann Heußner und Arne Pausch. Der Vorstandssprecher des Vereins, Ralf-Uwe Beck, erklärte: "Wir wollen den 16- und 17-Jährigen zu ihrem demokratischen Existenzminimum verhelfen. Sie brauchen eine Stimme."
Längerfristig ist nach Ansicht von Mehr Demokratie eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Wahlen auf allen politischen Ebenen überfällig. Der Verein verwies darauf, dass sich 16-Jährige bereits in elf Bundesländern an Kommunalwahlen und in vier Ländern an Landtagswahlen beteiligen können.
(M.Dylatov--DTZ)