Deutsche Tageszeitung - AfD-Chef Meuthen beteuert Unwissenheit in Gerichtsprozess um Spendenaffäre

AfD-Chef Meuthen beteuert Unwissenheit in Gerichtsprozess um Spendenaffäre


AfD-Chef Meuthen beteuert Unwissenheit in Gerichtsprozess um Spendenaffäre
AfD-Chef Meuthen beteuert Unwissenheit in Gerichtsprozess um Spendenaffäre / Foto: ©

Im Prozess um die AfD-Spendenaffäre vor dem Berliner Verwaltungsgericht hat Parteichef Jörg Meuthen seine Unwissenheit beteuert. Er habe zum fraglichen Zeitpunkt im baden-württembergischen Landtagswahlkampf "nicht den geringsten Anlass zu glauben gehabt, dass ich unrechtmäßig handeln könnte", sagte der EU-Abgeordnete am Donnerstag. Der Bundestag hatte ein Bußgeld von 269.400 Euro gegen die AfD verhängt, nachdem eine PR-Agentur Werbemaßnahmen im Wert von fast 90.000 Euro für den damaligen Landtagskandidaten Meuthen umgesetzt hatte.

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Meuthen hatte damals in zwei Wahlkreisen kandidiert. Dort hängte die PR-Agentur Plakate auf, verteilte Flyer und schaltete Anzeigen in Lokalblättern. Den gesamten Vorgang wertete das Parlament als verbotene Annahme anonymer Spenden. Vor Gericht geht es nun um die AfD-Klage gegen den Sanktionsbescheid.

Meuthen argumentierte, der Geschäftsführer der PR-Agentur sei ein enger Bekannter von ihm und habe als "Freundschaftsdienst" angeboten, einige Werbemaßnahmen umzusetzen. Zu dem Zweck unterschrieb Meuthen im Februar 2016 eine Erklärung, in dem er unter anderem die Nutzung seiner Fotos erlaubte.

Im späteren Verlauf habe er jedoch keinerlei Einfluss auf die Arbeit der Goal AG gehabt, sein Bekannter habe völlig unabhängig gehandelt. Meuthen gab an, damals gedacht zu haben: "Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht, nett vom Alexander."

Insgesamt beteuerte Meuthen, im "hemdsärmlig" geführten Wahlkampf keinerlei Überblick über die verwendeten Slogans, Plakate und andere Kampagnenmaßnahmen gehabt zu haben. Die AfD als Partei sei damals eine Art "Startupunternehmen" mit begrenzten Ressourcen gewesen. "Ich hab vieles damals nicht mitgekriegt", gab er an.

Erst durch Medienberichte im darauffolgenden Jahr habe er erfahren, wie teuer die Werbemaßnahmen waren. Ebenfalls gab der AfD-Chef an, er habe erst viel später erfahren, dass nicht die Goal AG die Maßnahmen finanziert habe, sondern Spender aus Deutschland und dem EU-Ausland - eine Liste mit Spendernamen erhielt die AfD demnach erst 2018.

Die AfD gab weiterhin an, es habe sich nicht eine Spende im engeren Sinne gehandelt, weil kein Geld geflossen sei. Darüber hinaus habe es sich keineswegs um Spenden an die Partei gehandelt, weil die Maßnahmen nur auf Meuthen als Person abgezielt hätten.

Der Bundestag dagegen bemängelte, Meuthen sei seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgegangen, weil er damals nicht bei seinem Bekannten nachgefragt habe, woher das Geld für die Werbemaßnahmen kommen werde und welchen Umfang diese haben sollten. Denn er hätte die Maßnahmen bei einem derart hohen Betrag spätestens im Rechenschaftsbericht dem Bundestag melden müssen.

Dem Gericht zufolge handelt es sich bei dem Fall um eine außergewöhnlich komplexe Rechtslage: Erstens ist zu klären, ob das Geld überhaupt eine Spende war - und wenn ja, ob sie tatsächlich an die Partei und nicht nur an Meuthen persönlich ging.

Für eine Parteispende spricht, dass auf den betreffenden Plakaten neben Meuthens Konterfei das AfD-Logo sowie die AfD-Webseite zu sehen war. Auch ist zu prüfen, ob Meuthen als AfD-Chef überhaupt befugt dazu war, die Spende nach dem Parteienrecht anzunehmen. Unklar war am Donnerstagnachmittag noch, ob es bereits am selben Tag zu einer Entscheidung kommt.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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