
Gutachten: Truppenverbleib im Irak gegen Willen der Regierung wäre rechtswidrig

Die ausländischen Truppen im Irak müssten das Land verlassen, wenn die dortige Regierung dies wünscht: Zu diesem Schluss kommt ein am Freitag vorgelegtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Wenn die Regierung in Bagdad einen entsprechenden Beschluss fasse und dieser vom irakischen Präsidenten verkündet werde, wäre ein Verbleib der ausländischen Truppen im Irak "eine Verletzung des Völkerrechts", schreiben die Wissenschaftler.
Iraks Parlament hatte kürzlich in einer Resolution alle ausländischen Truppen im Irak zum Abzug aufgerufen. Dieser Parlamentsbeschluss hat nach Einschätzung der Wissenschaftler im Bundestag aber noch keine bindende Wirkung für die ausländischen Truppen. Völkerrechtlich verbindlich wäre die Aufforderung zum Abzug nur dann, wenn sie von Iraks Regierung beschlossen und vom Präsidenten verkündet würde.
Rechtliche Grundlage für die Stationierung im Irak ist nach Auffassung des Wissenschaftlichen Diensts eine förmliche Einladung der irakischen Regierung vom Juni 2014 zu einer militärischen Intervention für den Kampf gegen Aufständische. Würde der Irak die Einladung zurücknehmen, entfiele die rechtliche Grundlage für die Stationierung.
Die Bundeswehr beteiligt sich derzeit an einer internationalen Ausbildungs- und Stabilisierungsmission im Irak. Angesichts der jüngsten Spannungen hatte die Bundeswehr 35 Soldaten aus dem zentralirakischen Tadschi sowie der Hauptstadt Bagdad nach Jordanien und Kuwait verlegt. Ein Teilabzug der knapp 120 Bundeswehrsoldaten, die im nordirakischen Erbil auf Posten sind, wird geprüft. Die Ausbildung ist derzeit ausgesetzt.
(I.Beryonev--DTZ)