Deutsche Tageszeitung - Oberstes US-Gericht erlaubt Postversand von Abtreibungspille vorerst weiter

Oberstes US-Gericht erlaubt Postversand von Abtreibungspille vorerst weiter


Oberstes US-Gericht erlaubt Postversand von Abtreibungspille vorerst weiter
Oberstes US-Gericht erlaubt Postversand von Abtreibungspille vorerst weiter / Foto: © GETTY IMAGES/AFP/Archiv

In den USA dürfen Abtreibungspillen mit dem Wirkstoff Mifepriston vorerst weiter per Post versandt werden: Das Oberste Gericht in Washington setzte die Entscheidung eines US-Berufungsgerichts zum einstweiligen Stopp des Postversands am Montag für weitere drei Tage aus. Damit können die Abtreibungspillen nun vorerst bis Donnerstag per Post verschickt werden.

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Der Supreme Court hatte den Postversand von Pillen mit dem Wirkstoff Mifepriston bereits am Montag vergangener Woche wieder erlaubt. Das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht gab damit einem Einspruch des Herstellers Danco Laboratories statt.

Ein US-Berufungsgericht hatte den Vertrieb zuvor einstweilig gestoppt und angeordnet, abtreibungswillige Frauen müssten persönlich eine Klinik aufsuchen. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hatte 2023 die Vorschrift aufgehoben, dass Mifepriston persönlich ausgehändigt werden muss. Dagegen klagte der republikanisch regierte Bundesstaat Louisiana, der eine der strengsten Abtreibungsgesetzgebungen der USA hat.

Mifepriston wird in den USA bei den meisten Schwangerschaftsabbrüchen eingesetzt. Abtreibungsgegner wollen den Zugang bereits seit langem erschweren. In Deutschland wird das Präparat unter dem Namen Mifegyne verbreitet.

Der Supreme Court hatte im Jahr 2022 das seit rund fünf Jahrzehnten geltende landesweite Recht auf den Schwangerschaftsabbruch annulliert. Seitdem liegt die Zuständigkeit für das Abtreibungsrecht bei den einzelnen Bundesstaaten. Louisiana und rund 20 andere konservativ geprägte Bundesstaaten haben seither das Recht auf Abtreibung abgeschafft oder drastisch eingeschränkt.

(P.Tomczyk--DTZ)

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