
Bundesverfassungsgericht verhandelt über BND-Abhörpraxis im Ausland

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab Dienstag (10.00 Uhr) über die Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) im Ausland. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft, welche Befugnisse der deutsche Auslandsgeheimdienst beim Ausspähen von Ausländern im Ausland hat. Hintergrund sind Verfassungsbeschwerden gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt, ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (Az. 1 BvR 2835/17)
Gegen die im BND-Gesetz geregelte Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland – die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung – klagen die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten. Sie machen eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend. Aus ihrer Sicht handelt es sich dabei um Menschenrechte, die auch für Ausländer im Ausland gelten.
(I.Beryonev--DTZ)