Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung verteidigt BND-Gesetz zur Abhörpraxis im Ausland

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Bundesregierung verteidigt BND-Gesetz zur Abhörpraxis im Ausland


Bundesregierung verteidigt BND-Gesetz zur Abhörpraxis im Ausland
Bundesregierung verteidigt BND-Gesetz zur Abhörpraxis im Ausland / Foto: ©

Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) im Ausland verteidigt. Der BND leiste eine "wichtige Arbeit", die gut kontrolliert werde, sagte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung über die Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland. Ein Urteil über die Verfassungsbeschwerden von Journalisten gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz wird erst in einigen Monaten erwartet. (Az. 1 BvR 2835/17)

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Die Klagen der Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten richten sich gegen die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland – die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Die Kläger machen eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend.

Die Verfassungsrichter beschäftigen sich vor diesem Hintergrund mit den Kontrollmechanismen im BND-Gesetz, aber auch grundsätzlich damit, inwiefern die Grundrechte Ausländer im Ausland schützen. Auf dem Prüfstand steht auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten.

Der Bevollmächtigte der Kläger, Matthias Bäcker, zeigte sich überzeugt, dass die Regelungen im BND-Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen "weit" verfehlten. Das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes schütze auch Ausländer im Ausland. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, warnte vor Gefahren für die Arbeit der Presse. Die Überwachung habe "einschüchternde Wirkung" auf Informanten, sich an Journalisten zu wenden.

Kanzleramtschef Braun verteidigte die Neuregelung dagegen. Das BND-Gesetz enthalte "umfassende Schutz- und Kontrollmaßnahmen" und suche international seinesgleichen, sagte der CDU-Politiker. Zur Bedeutung des BND verwies er unter anderem auf die aktuellen Konflikte im Iran, im Irak und in Libyen darauf, zu denen Deutschland ein "objektives Lagebild" brauche. Die Arbeit des BND habe auch dazu beigetragen, Anschläge auf Bundeswehrsoldaten im Ausland zu verhindern.

BND-Chef Bruno Kahl nannte die angegriffenen Befugnisse des Auslandsgeheimdiensts einen "unverzichtbaren Bestandteil" für die Arbeit seiner Behörde. Im BND-Gesetz gebe es Regeln für eine "sehr feine Kontrolle", sagte er am Rande des Verfahrens. Er betonte, die Bundesregierung sei auf "verlässliche Informationen auf der ganzen Welt" angewiesen.

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hob die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens hervor. Der Rechtsstreit bewege sich "an der Schnittstelle mehrerer unsere Zeit prägender Entwicklungen". Es gehe um die "wachsende internationale Dimension sicherheitsbezogener Herausforderungen", die "Rasanz technologischer Entwicklungen" und die damit "einhergehende wachsende und auch neuartige Verwundbarkeit von Rechtsgütern". Damit erweise sich ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einmal mehr als "Spiegel seiner Zeit".

Am Dienstag befasste sich das Verfassungsgericht unter anderem mit der Bindung der Grundrechte im Ausland, aber auch mit dem konkreten Vorgehen des BND bei der Überwachung der Telekommunikation. Die Verhandlung soll am Mittwoch fortgesetzt werden.

Die Opposition im Bundestag kritisierte das BND-Gesetz. Der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae forderte eine Nachbesserung des Gesetzes, um Kontrolllücken zu schließen. "Eine anlasslose Überwachung der Telekommunikation im Ausland wie bisher ist verfassungsrechtlich zweifelhaft und muss auf rechtsstaatliche Füße gestellt werden", erklärte er.

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz mahnte in der "Rheinischen Post", die "universellen Menschenrechte" machten nicht an Grenzen halt. Sie würden die Bundesregierung und die Überwachungspraktiken der Sicherheitsbehörden im Ausland binden. "Dies müsste entsprechende, weitreichende Konsequenzen bezüglich der geheimdienstlichen Überwachungspraxis und ihrer parlamentarischen Kontrolle nach sich ziehen", forderte von Notz.

(I.Beryonev--DTZ)

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