Deutsche Tageszeitung - Verhandlung über BND-Abhörpraxis vor dem Verfassungsgericht fortgesetzt

Verhandlung über BND-Abhörpraxis vor dem Verfassungsgericht fortgesetzt


Verhandlung über BND-Abhörpraxis vor dem Verfassungsgericht fortgesetzt
Verhandlung über BND-Abhörpraxis vor dem Verfassungsgericht fortgesetzt / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch seine mündliche Verhandlung über die Befugnisse des Bundesnachrichtendiensts (BND) im Ausland fortgesetzt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft die Regelungen für die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland. Die mündliche Verhandlung soll am Mittwoch abgeschlossen werden, ein Urteil über die Verfassungsbeschwerden von Journalisten gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz wird aber erst in einigen Monaten erwartet. (Az. 1 BvR 2835/17)

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Gegen die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung klagen die Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten. Sie machen eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend. Die Verfassungsrichter beschäftigen sich vor diesem Hintergrund mit den Kontrollmechanismen im BND-Gesetz, aber auch grundsätzlich damit, inwiefern die Grundrechte Ausländer im Ausland schützen.

Auf dem Prüfstand steht auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten. Die Bundesregierung verteidigte die Regelungen im BND-Gesetz am Dienstag zum Beginn der Verhandlung in Karlsruhe. Der BND leiste eine "wichtige Arbeit", die gut kontrolliert werde, sagte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU). BND-Chef Bruno Kahl nannte die angegriffenen Befugnisse des Auslandsgeheimdiensts einen "unverzichtbaren Bestandteil" für die Arbeit seiner Behörde.

(V.Sørensen--DTZ)

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