
Anhänger und Gegner der Widerspruchslösung machen sich für ihre Gesetzentwürfe stark

Einen Tag vor der Bundestagsentscheidung zur Organspende haben sich beide Lager erneut für ihre Vorlagen stark gemacht. Gesundheitsminister Jens Spahn sagte mit Blick auf seine Widerspruchslösung dem Portal t-online.de: "Das Recht auf Leben und Gesundheit wiegt schwerer als das Recht, einer Entscheidung in dieser Frage aus dem Weg zu gehen." Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) entgegnete, die Widerspruchslösung gehe am eigentlichen Problem vorbei. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer stellte sich gegen Spahn.
"Ich finde, die Bereitschaft, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen, kann jedem abverlangt werden", sagte Spahn. Er räumte ein, die Widerspruchslösung bedeute einen Eingriff in Freiheit. Allerdings solle mit dem Gesetzentwurf auch keine Organabgabepflicht eingeführt werden.
Spahn plädiert für die sogenannte doppelte Widerspruchslösung, bei der alle Bürger automatisch als Spender gelten sollen, wenn sie zuvor nicht aktiv widersprochen haben. "Das aktuelle System funktioniert nicht", sagte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, der ebenfalls die Widerspruchslösung unterstützt, der "Augsburger Allgemeinen" vom Mittwoch.
Unionsfraktionsvize Gröhe tritt für die "Entscheidungslösung" ein, bei der die Bürger bei Arztbesuchen, Ausweisverlängerungen und Behördengängen um eine Entscheidung gebeten und daran erinnert werden sollen. Es gebe "kein Zustimmungs-, sondern ein Umsetzungsproblem", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". Bei jenen Patienten, "bei denen 2018 der Hirntod festgestellt wurde und die grundsätzlich als Organspender in Frage kamen, lag die Zustimmung durch Spenderausweis oder Angehörigenauskunft bei 75 Prozent".
Die Widerspruchslösung stelle zudem das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen in Frage, sagte Gröhe. Lauterbach hielt ihm entgegen: "Durch die Widerspruchslösung bringt man Menschen dazu, sich überhaupt erst die Frage zu stellen, ob sie spenden wollen oder nicht". Dies sei kein Angriff auf die Selbstbestimmung.
Kramp-Karrenbauer sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben): "Ich bin aus tiefer Überzeugung für eine Lösung, die das Prinzip der Freiwilligkeit akzeptiert."
Lauterbach verwies darauf, dass nach Deutschland häufig Organe aus Ländern kämen, die die Widerspruchslösung praktizierten. "Sollte der Bundestag sich gegen die Widerspruchslösung aussprechen, müssten wir darauf verzichten, Organe aus solchen Ländern in Deutschland zu transplantieren".
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass die Widerspruchslösung den Angehörigen der potenziellen Spender kein Entscheidungsrecht zubilligt. Die Familien würden bei dieser ethisch sensiblen Frage zu "reinen Vermittlern" abgewertet, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch zu AFP.
Der Entwurf von Spahn und Lauterbach sieht ein Entscheidungsrecht nur dann vor, wenn der mögliche Spender minderjährig ist und hat keine eigene Erklärung abgegeben hat. Im Regelfall soll der nächste Angehörige lediglich vom Arzt gefragt werden, ob ihm ein Widerspruch des potenziellen Spenders bekannt ist.
Spahn verteidigte die von ihm gewünschte Regelung. "Die doppelte Widerspruchslösung wird die Angehörigen entlasten", sagte er zu t-online.de. "Sie müssen nicht entscheiden, sondern sind nur ’Boten’ des Willens des Verstorbenen."
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über die beiden konkurrierenden Gruppenanträge in namentlicher Abstimmung. Dabei gilt kein Fraktionszwang.
(I.Beryonev--DTZ)