
Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Komplizen in Mordfall Lübcke aufgehoben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch den Haftbefehl gegen einen von zwei mutmaßlichen Komplizen im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) aufgehoben. Die schriftlichen Gründe für die Entscheidung zur Haftentlassung von Elmar J. seien noch nicht veröffentlicht, teilte der BGH ergänzend mit. J. saß in Untersuchungshaft, weil er dem Hauptverdächtigen Stephan E. die Tatwaffe besorgt haben soll.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus.
E. gestand die Tat im Sommer vergangenen Jahres zunächst, widerrief sein Geständnis aber nach wenigen Tagen wieder. Vor rund einer Woche bezichtigte E. in einer Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter des BGH seinen Komplizen Markus H. des tödlichen Schusses. Demnach soll H. Lübcke im Streit "versehentlich" erschossen haben.
(V.Korablyov--DTZ)