![Datenschutzbeauftragter sieht Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität kritisch](https://www.deutschetageszeitung.de/media/shared.dtz/images/article-auto/00/6b/8a/4f12dd524cfea2a04e28ba820ef384016d3b67cc_high.jpg)
Datenschutzbeauftragter sieht Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität kritisch
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Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber hat erhebliche Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung zur Eindämmung sogenannter Hasskriminalität im Internet. Einem Bericht des "Handelsblatts" vom Montag zufolge verwies er in einer Stellungnahme zu dem vom Bundesjustizministerium erarbeiteten Gesetzentwurf auf "gravierende Eingriffe in Grundrechte".
Konkret bezog er sich laut "Handelsblatt" unter anderem auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung von Anbietern, den Ermittlungsbehörden im Bedarfsfall den Zugang zu den Online-Konten ihrer Nutzer zu gewähren. Dies sei nur unter Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften möglich, da Anbieter die Passwörter ihrer Kunden kryptografisch verschlüsselt speicherten. Aus seiner Sicht sei "teilweise zweifelhaft", ob die Pläne mit dem Grundgesetz vereinbar seien, schrieb Kelber demnach.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte vor einigen Wochen ihre Gesetzespläne zum Kampf gegen Hasskriminalität im Internet vorgestellt. Demnach sollen Netzwerkbetreiber künftig schwere Straftaten wie Morddrohungen, die Belohnung und Billigung von Delikten sowie Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen melden müssen. Sie sollen zugleich auch Daten zur Verfügung stellen, die den Behörden eine Strafverfolgung erlaubt.
Nach Einschätzung des Deutschen Richterbunds dürften die Pläne bei einer Umsetzung schätzungsweise 100.000 bis 150.000 Strafverfahren pro Jahr nach sich ziehen. Der Verband fordert zusätzlich Staatsanwälte und Richter, um diese zu bearbeiten. Generell begrüßt der Richterbund die Planungen für schärfere Strafen bei Hasskriminalität.
(U.Beriyev--DTZ)