Deutsche Tageszeitung - Johnson erleidet mit Brexit-Gesetz Teilniederlage im Oberhaus

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Johnson erleidet mit Brexit-Gesetz Teilniederlage im Oberhaus


Johnson erleidet mit Brexit-Gesetz Teilniederlage im Oberhaus
Johnson erleidet mit Brexit-Gesetz Teilniederlage im Oberhaus / Foto: ©

Rund zehn Tage vor dem planmäßigen Brexit-Termin hat Großbritanniens Premierminister Boris Johnson im Oberhaus eine Niederlage erlitten. Die Mitglieder des House of Lords stimmten am Montag für eine Anpassung des Brexit-Gesetzes, mit der das Bleiberecht von in Großbritannien lebenden EU-Bürgern nach dem Brexit zusätzlich abgesichert werden soll.

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Mit 270 zu 229 Stimmen votierten die nichtgewählten Mitglieder des Oberhauses dafür, die rund 3,6 Millionen in Großbritannien lebenden EU-Bürger und Schweizer mit einem Dokument auszustatten, mit dem sie ihren Aufenthaltsstatus in Großbritannien jederzeit dokumentieren können.

In seiner jetzigen Fassung sieht das Brexit-Gesetz vor, dass die europäischen Ausländer in Großbritannien einen Antrag auf künftiges Bleiberecht stellen müssen. Wird ihnen dieses gewährt, sollen sie laut dem Gesetz einen elektronischen Code erhalten, mit dem sie bei Behörden oder an Flughäfen ihren Aufenthaltsstatus nachweisen können.

Ein elektronischer Code sei jedoch nicht praktikabel, sagte der zur liberalen Opposition gehörende Oberhaus-Abgeordnete Jonathan Oates unter Verweis auf mögliche Schwächen in der IT-Infrastruktur. "Im wahren Leben und aus Respekt vor dem permanenten Bleiberecht" müsse der Nachweis für den Aufenthaltsstatus ein "physisches Dokument" sein, sagte Oates vor den Abgeordneten.

Die vom Oberhaus beschlossene Anpassung des Brexit-Gesetzes muss am Mittwoch von den Abgeordneten des Unterhauses gebilligt werden. Sollten die Unterhausabgeordneten die Anpassung ablehnen, geht der Gesetzentwurf zurück an das House of Lords. In diesem Fall könnte ein sogenannter Ping-Pong-Prozess beginnen, der so lange andauert, bis eine der Kammern ihren Widerstand aufgibt.

Am Dienstag stimmen die Abgeordneten im Oberhaus erneut über eine kontroverse Anpassung des Brexit-Gesetzes ab. Dabei geht es um das Recht unbegleiteter Flüchtlingskinder, zu Verwandten in Großbritannien zu ziehen.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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