Deutsche Tageszeitung - Gericht: Anspruch auf Assistenzhund bei Posttraumatischer Belastungsstörung

Gericht: Anspruch auf Assistenzhund bei Posttraumatischer Belastungsstörung


Gericht: Anspruch auf Assistenzhund bei Posttraumatischer Belastungsstörung
Gericht: Anspruch auf Assistenzhund bei Posttraumatischer Belastungsstörung / Foto: © AFP/Archiv

Wer unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet, hat einem Gerichtsbeschluss zufolge unter Umständen Anspruch auf einen ausgebildeten Assistenzhund. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt im Eilverfahren, wie das Gericht am Mittwoch in Halle mitteilte.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte eine mittlerweile 27 Jahre alte Studentin, die als Kind Opfer von häuslicher sexueller Gewalt und Vernachlässigung wurde. Laut Gericht leidet sie unter einer Belastungsstörung und weiteren psychischen Beeinträchtigungen, was sich in sozialem Rückzug, Antriebslosigkeit, Überforderung mit alltäglichen Aufgaben und Panikattacken vor allem bei der Begegnung mit Männern äußert.

Da Ärzte der Frau bescheinigten, dass ein Assistenzhund ihr dabei helfen würde, sich am sozialen Leben zu beteiligen, kaufte sie sich einen geeigneten Welpen und beantragte die Übernahme der Kosten einer entsprechenden Hundeausbildung. Diese lagen bei insgesamt 8350 Euro für 40 Stunden Grundausbildung und 60 Stunden Spezialausbildung.

Die zuständige Stadtverwaltung, die im Auftrag des Landes zu entscheiden hatte, lehnte diesen Antrag jedoch mit der Begründung ab, ein Assistenzhund gehöre nicht zu den anerkannten Leistungen zur sozialen Teilhabe. Daraufhin entschied das Sozialgericht Halle 2023, dass das Land vorläufig die Kosten der Grundausbildung übernehmen muss.

Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen war, beantragte die Studentin die Finanzierung der Spezialausbildung. Dies lehnte das Land erneut ab, woraufhin die Antragstellerin wieder gerichtlichen Eilrechtsschutz suchte. Das Sozialgericht Halle erließ abermals eine einstweilige Anordnung an das Land und verpflichtete es vorläufig, der Frau rund 4000 Euro für die Spezialausbildung zu gewähren.

Das Landessozialgericht folgte in seinem Beschluss vom 9. März weitgehend der Argumentation des Sozialgerichts Halle. Die Antragstellerin könne nicht auf die Leistungen anderer Träger verwiesen werden, hieß es zur Begründung. Als Mensch mit Behinderung habe sie einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Teilhabe, und ein PTBS-Assistenzhund sei ein Hilfsmittel zur sozialen Teilhabe im Sinn des Gesetzes. Die Kosten der Spezialausbildung seien als ein Bestandteil des Hilfsmittels anzusehen.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Medienbericht: US-Regierung will mehr als 150 Afghanen abschieben

Die US-Regierung will einem Bericht zufolge mehr als 150 afghanische Migranten über Pakistan in ihre Heimat abschieben, obwohl ihnen dort Aktivisten zufolge Verfolgung und Gewalt drohen. Der erste Abschiebeflug könnte bereits am Montag starten, berichtete die "New York Times" unter Berufung auf drei US-Regierungsmitarbeiter. Unter den Migranten befinden sich nach Angaben der Menschenrechtsgruppe AfghanEvac auch Afghanen, die früher für das US-Militär in dem Land am Hindukusch gearbeitet haben.

Proteste in Frankreich: Studenten rufen zu Blockade von Universitäten auf

In Frankreich haben landesweite Proteste gegen hohe Lebenshaltungskosten und Missstände im Bildungssystem begonnen. Bei einem Protestmarsch in der Hauptstadt Paris riefen zwei Studentengewerkschaften am Samstag zu einer Blockade von Universitäten und Gymnasien am kommenden Dienstag und Donnerstag auf. Grund sei unter anderem das Verbot einer von den Demonstrierenden in Paris angemeldeten Route durch die Behörden, sagte die Sprecherin der Gewerkschaft USL, Sabrine Kharbach.

Nur wenig Zulauf zu "GenZ"-Protesten: Bisher friedlicher Verlauf

Die bundesweiten Jugendproteste der Gruppierung "GenZ regelt" in Deutschland sind am Samstagnachmittag mit deutlich weniger Teilnehmern als von den Organisatoren erwartet gestartet. Dabei blieb es an den Veranstaltungsorten mit den größten prognostizierten Teilnehmerzahlen zunächst überall friedlich, wie die Polizei mitteilte.

US-Regierung genehmigt Patriot-Verkauf an Ukraine - Selenskyj fordert Lösung für Übergang

Die US-Regierung hat den Verkauf von 500 Patriot-Abfangraketen an die Ukraine genehmigt - bis die Waffen tatsächlich dort eintreffen, könnten aber noch Jahre vergehen. Die Lieferungen würden "die Luft- und Raketenabwehrkapazitäten" Kiews verstärken, erklärte das US-Außenministerium am Freitag (Ortszeit). Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj begrüßte die Entscheidung, forderte angesichts der langen Lieferzeit aber eine Übergangslösung. Indes trafen die ersten evakuierten Bewohner der ukrainischen Frontstadt Oleschky im Norden der Ukraine ein.

Textgröße ändern: