Deutsche Tageszeitung - Warken pocht auf Zahlung von Kindern für Pflegekosten der Eltern

Warken pocht auf Zahlung von Kindern für Pflegekosten der Eltern


Warken pocht auf Zahlung von Kindern für Pflegekosten der Eltern
Warken pocht auf Zahlung von Kindern für Pflegekosten der Eltern / Foto: © AFP/Archiv

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will trotz heftiger Kritik an dem Vorhaben festhalten, wonach Kinder künftig wieder für Pflegekosten ihrer Eltern bezahlen sollen. Warken begründete dies in der "Rheinischen Post" vom Samstag mit notwendigen Entlastungen für die Kommunen bei der sogenannten Hilfe zur Pflege. Bislang sind Kinder von Zahlungen für Pflegekosten der Eltern befreit, wenn ihr eigenes Jahreseinkommen unterhalb von 100.000 Euro liegt.

Textgröße ändern:

"Die angespannte Haushaltslage auf allen staatlichen Ebenen zwingt uns zu weiteren Entlastungen – auch der Kommunen", sagte dazu Warken. "Deshalb müssen wir auch Regelungen auf den Prüfstand stellen, die zu einer Zeit gewährt wurden, in der die Finanzsituation insgesamt deutlich besser war." Dazu gehöre "auch die 2019 beschlossene Einkommensgrenze von 100.000 Euro, ab der Kinder für die Pflege ihrer Eltern einen Beitrag leisten müssen".

Die von Warken geplante Abkehr von der 100.000-Euro-Grenze war in den vergangenen Tagen auf breite Kritik gestoßen. Sie ist allerdings nicht Teil des von der Ministerin geplanten Reformgesetzes für die Pflegeversicherung, sondern müsste in einem separaten Gesetz geregelt werden.

Die Grenze war unter anderem eingeführt worden, um Pflegebedürftigen Ängste vor finanziellen Folgen einer Heimunterbringung für ihre Kinder zu nehmen. Zudem entstanden zuvor Ungerechtigkeiten dadurch, dass jeweils nur das eigene Einkommen der Kinder, nicht aber das betreffende Haushaltseinkommen herangezogen wurde - mit relativ geringen Freibeträgen für die Betroffenen. Dies führte dazu, dass Kinder mit mittleren oder geringeren Haushaltseinkünften für Pflegekosten der Eltern aufkommen mussten, nicht jedoch Kinder ohne nennenswertes eigenes Einkommen, jedoch mit sehr hohem Haushaltseinkommen durch gutverdienende Ehepartner oder Ehepartnerinnen.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

Hamburger CDU-Vorsitzender Thering in Amt bestätigt

Der Hamburger CDU-Vorsitzende Dennis Thering ist im Amt bestätigt worden. Bei einem Parteitag in der Hansestadt erhielt der 42-Jährige am Samstag 86,7 Prozent der Stimmen. Thering führt seit 2023 den Landesverband der Partei. Bereits seit dem Jahr 2020 ist der gebürtige Hamburger Fraktionschef der CDU im Landesparlament.

Merz zu Sozialreformen: "Wir schaffen das"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich zuversichtlich gezeigt, dass seiner Regierung die Umsetzung erfolgreicher Sozialreformen gelingen werde. "Wir schaffen das, wir können das schaffen, wenn wir wieder selbst aneinander glauben", sagte Merz am Samstag auf dem Landesparteitag der CDU-Mecklenburg-Vorpommern in Linstow. Dazu gehöre auch, "dass wir kompromissfähig sind und bleiben", fügte er mit Blick auf unterschiedliche Positionen von Union und SPD hinzu.

Iran verlangt Freigabe eingefrorener Vermögenswerte für Einigung mit den USA

Die Verhandlungen mit den USA sind nach den Worten des Militärberaters von Irans oberstem Führer Modschtaba Chamenei, Mohsen Resai, vor allem wegen eines Streits um im Ausland eingefrorene iranische Vermögenswerte ins Stocken geraten. Wenn US-Präsident Donald Trump eine Einigung mit Teheran wolle, seien "diese 24 Milliarden Dollar ein Test", sagte Resai in einem am Freitag ausgestrahlten Interview mit dem US-Sender CNN.

Analyse: Vier Jahre Bundestag entsprechen bei Altersbezügen 28 Beitragsjahren

Bundestagsabgeordnete erwerben durch eine vierjährige Mandatsdauer im Parlament so hohe Ansprüche auf Altersbezüge wie Beschäftige mit Durchschnittsverdienst durch 28 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das geht aus einer Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf Anfrage der Linken-Fraktion hervor, über die am Samstag das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Die Linke forderte eine Korrektur der Regelung.

Textgröße ändern: