Deutsche Tageszeitung - Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg

Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg


Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg
Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg / Foto: © AFP/Archiv

Ein juristisches Gutachten sieht gute Chancen auf ein erfolgreiches AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gutachten kommt zu dem "eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist", sagte am Donnerstag in Berlin Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb "nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg". Unter Moinis Leitung erstellte ein achtköpfiges Team innerhalb von 13 Monaten die 1500-seitige Analyse.

Textgröße ändern:

Diese geht davon aus, dass die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ziele, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen". Dem Gutachten zufolge verstößt die AfD insbesondere gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde.

Das Demokratieprinzip verletze die Partei, indem sie politische Gegner unterdrücken und Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen lassen wolle. Daneben richte sich die AfD gegen die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchenden und Transpersonen. Das Konzept der Partei sei "die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" dieser Gruppen, sagte Moini.

"Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte", fügte der Projektleiter des Gutachtens hinzu. Dieses schaffe "nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft".

Für das Gutachten werteten die Expertinnen und Experten den Angaben zufolge über drei Millionen Texteinheiten zur AfD aus, darunter Social-Media-Posts und Pressemitteilungen. Finanziert wurde das Projekt durch private Spenden von über 20.000 Einzelpersonen in Höhe von über eine Million Euro. Die GFF verteidigt als Verein Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln.

Ein Parteiverbotsverfahren können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen. Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Über das Verbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.

Die Hürden für ein Verbot gelten aber als hoch. Karlsruhe fordert dafür eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigt werden soll. Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

US-Finanzminister will G20-Vorsitz für Durchsetzung von Sanktionen gegen Iran nutzen

US-Finanzminister Scott Bessent will die wirtschaftliche Isolation des Iran kommende Woche als Gastgeber bei Beratungen der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) vorantreiben. Wie ein Vertreter von Bessents Ministerium am Donnerstag vor Journalisten sagte, will die US-Seite bei dem Treffen der G20-Finanzminister und -Zentralbankchefs am Montag und Dienstag im Bundesstaat North Carolina deutlich machen, dass die US-Sanktionen gegen den Iran eingehalten werden müssten.

Syrischer Kurdenführer Abdi nach SDF-Auflösung zum Präsidentenberater ernannt

Nach seiner Ankündigung der Auflösung der kurdisch geführten Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) ist der syrische Kurdenführer Maslum Abdi zum Berater von Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa ernannt worden. Al-Scharaa habe ein entsprechendes Dekret unterzeichnet, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Sana am Freitag.

Noch Absprachebedarf: Länder erwägen weiteres Treffen zur Drohnenabwer

Beim Thema Drohnenabwehr sehen die Innenminister der Länder offenbar weiteren Absprachebedarf und erwägen ein zusätzliches Treffen. "Derzeit gibt es Überlegungen für ein Arbeitstreffen, das sich thematisch mit Fragen der Drohnenabwehr beschäftigen soll", sagte der Hamburger Innensenator und Präsident der Innenministerkonferenz, Andy Grote (SPD), der "Bild"-Zeitung (Freitagsausgabe). Es handele sich ausdrücklich nicht um eine Sonder-Innenministerkonferenz (IMK).

Kiesewetter fordert Abwehrmaßnahmen gegen möglichen Angriff Russlands

Anlässlich eines Treffens europäischer Innenminister hat der CDU-Sicherheitsexperte Roderich Kiesewetter gemeinsame Abwehrmaßnahmen gegen einen möglichen militärischen Angriff Russlands auf Nato-Gebiet angemahnt. "Wir sehen eine Zunahme an hybriden Angriffen aus Russland in ganz Europa", sagte Kiesewetter der "Rheinischen Post" vom Freitag. Dazu gehörten auch solche mit bewaffneten Drohnen. Die Angriffe könnten "als Vorbereitung eines möglichen begrenzt militärischen Angriffs Russlands auf ein Nato-Land genutzt werden".

Textgröße ändern: