Deutsche Tageszeitung - Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung

Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung


Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung / Foto: © AFP

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt. Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag nach Beratungen mit den Regierungschefinnen und -chefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt. Merz sprach von einem "neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit".

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Die Neuregelung "folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt", sagte Merz. Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen. Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.

"Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen", sagte Merz. "Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen - sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden."

Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr - "das ist anwachsend". Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. "Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert." Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, "ob Politik tatsächlich handlungsfähig" sei, sagte er. Es sei wichtig, "dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert".

Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als "Novum". "Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern", sagte Lies. "Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt."

In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.

Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: "Da ist nichts Endgültiges entschieden", sagte er.

Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen - ohne das diese sich dagegen wehren könnten.

Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt." Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist "Veranlassungskonnexität". Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.

Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.

Die "Föderale Modernisierungsagenda" enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.

Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen.

(P.Tomczyk--DTZ)

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