Deutsche Tageszeitung - Fußfessel und 15 Monate Nichtwählbarkeit für Le Pen: Kandidatur ungewiss

Fußfessel und 15 Monate Nichtwählbarkeit für Le Pen: Kandidatur ungewiss


Fußfessel und 15 Monate Nichtwählbarkeit für Le Pen: Kandidatur ungewiss
Fußfessel und 15 Monate Nichtwählbarkeit für Le Pen: Kandidatur ungewiss / Foto: © AFP

Nach dem Urteil des Berufungsgerichts gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist deren Präsidentschaftskandidatur ungewiss: Die Richter verurteilten die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) am Dienstag in Paris wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und eines, das durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel abgegolten werden soll. Zudem erließen sie ein 45-monatiges Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren, wovon 30 auf Bewährung ausgesetzt sind.

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Damit legen sie die Entscheidung über eine vierte Präsidentschaftskandidatur in die Hände von Le Pen selbst: Die 15 Monate Nichtwählbarkeit sind bereits abgegolten, da die Zeit vom erstinstanzlichen Urteil im März 2025 an läuft. Allerdings hatte Le Pen ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. Le Pen will sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage der Rechtspopulisten äußern.

(W.Budayev--DTZ)

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