Deutsche Tageszeitung - Polizeibeauftragter: Mehr digitale Befugnisse für Ermittler "unerlässlich"

Polizeibeauftragter: Mehr digitale Befugnisse für Ermittler "unerlässlich"


Polizeibeauftragter: Mehr digitale Befugnisse für Ermittler "unerlässlich"
Polizeibeauftragter: Mehr digitale Befugnisse für Ermittler "unerlässlich" / Foto: © AFP/Archiv

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), hält eine Ausweitung der digitalen Befugnisse für die deutschen Polizeibehörden für "unerlässlich". In vielen Bereichen der Kriminalität seien "moderne Kommunikationsmittel ein Tatmittel", sagte Grötsch am Mittwoch in Berlin. Angesichts der dadurch anfallenden großen Datenmengen sei er "der festen Überzeugung, dass auch Polizeibehörden digitale Ermittlungsbefugnisse brauchen".

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Mit der Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse der deutschen Polizeibehörden sollte sich am Mittwochabend der Bundestag in erster Lesung befassen. Im Kampf gegen Terrorismus und Schwerkriminalität sollen die Ermittlungsbehörden technologisch aufgerüstet werden. Dabei werden die digitalen Ermittlungsbefugnisse erstmals auch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Ein Gesetzespaket aus dem Bundesinnenministerium sieht unter anderem vor, dass die Behörden Daten künftig automatisiert und mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) analysieren können. Biometrische Daten, etwa das Foto eines Gesuchten, sollen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgeglichen werden können. Die Ermittlungsbehörden sollen auch selbst KI-Modelle trainieren und weiterentwickeln können.

Das aktuell gültige Polizeigesetz sei "in weiten Teilen aus dem Jahr 1994", sagte der Polizeibeauftragte Grötsch bei der Vorstellung seines Jahresberichts. Im Jahr 2026 hätten es Bundeskriminalamt und Bundespolizei etwa bei Kriminalitätsphänomenen im Internet oder bei der Schleuserkriminalität mit Massendatenverarbeitung zu tun. Daher sei es "unerlässlich, dort entsprechende Tools zum Einsatz zu bringen".

In seinem Tätigkeitsbericht bemängelte Grötsch unter anderem eine hohe Einsatzbelastung für Polizisten bei den Grenzkontrollen. "Wenn du nach dem Einsatz am 1. Mai direkt an die Kontrollstelle fährst, von dort aus zum nächsten Fußballspiel und dann aber wieder schnell zurück an die Kontrollstelle, das ist ein Umstand, den es vor allem bei der Bereitschaftspolizei sehr ausgeprägt gibt", kritisierte der Polizeibeauftragte. "Das kann man schon mal eine Weile machen, aber es ist ein Dauerzustand seit 2015."

Auch bei der Infrastruktur an den Grenzkontrollstellen hapere es oft. So sei er beim Besuch von 35 Grenzkontrollstellen "an rund 20 Kontrollstellen auf den Zustand getroffen, dass da immer noch Dixi-Toiletten stehen". Viele Polizeidienststellen in Deutschland seien zudem marode und renovierungsbedürftig.

Der Polizeibeauftragte verzeichnete eine "enorme Steigerung an Eingaben". Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hätten sich 58 Prozent mehr Polizeibeamte, aber auch Bürgerinnen und Bürger mit verschiedenen Anliegen an seine Stelle gewandt, sagte Grötsch. "Das zeigt mir, dass sich das Amt weiter etabliert." Die Polizeibehörden des Bundes und die Bevölkerung sollten sich "lieber einmal zu viel als einmal zu wenig" an den Polizeibeauftragten wenden, "wenn man staatliches Handeln womöglich mal nicht nachvollziehen kann".

Der Umgang bei den Polizeibehörden mit eigenen Fehlern spiele eine entscheidende Rolle, wenn es um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gehe. Das Thema Fehlerkultur halte er "für ein wichtiges Attribut moderner Polizeiarbeit". Das brauche es auch, "wenn Bürgerinnen und Bürger und Polizei so nah beieinander bleiben sollen", wie das in Deutschland der Fall sei. "Wir haben so hohe Werte wie kaum ein anderes Land auf der Welt."

Grötsch ist seit März 2024 der erste Polizeibeauftragte des Bundes. Seine Aufgabe ist es, strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und der Bundestagspolizei aufzudecken und zu untersuchen. Er ist außerdem Ansprechpartner für Beschäftigte dieser Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall, aber auch für Bürgerinnen und Bürger, die von polizeilichem Fehlverhalten betroffen sind. Das Amt ist unabhängig und weisungsungebunden.

(L.Møller--DTZ)

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