
Tödlicher Luftangriff von Kundus vor dem Menschenrechtsgericht

Gut zehn Jahre nach dem von einem deutschen Oberst veranlassten Nato-Luftangriff im afghanischen Kundus mit rund hundert Toten befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Mittwoch mit dem Fall (9.15 Uhr). Bei der Verhandlung vor der Großen Kammer geht es um die Klage eines Afghanen gegen Deutschland. Er wirft der Bundeswehr eine Menschenrechts-Verletzung vor.
Der Kläger Abdul Hanan hatte bei dem Luftangriff am 4. September 2009 zwei Söhne verloren. Hanan sowie weitere Hinterbliebene waren mit Entschädigungsklagen vor deutschen Gerichten gescheitert. Ermittlungen gegen den deutschen Oberst Georg Klein, der den Luftangriff veranlasste, wurden eingestellt.
(M.Dylatov--DTZ)