Deutsche Tageszeitung - Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht

Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht


Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht
Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. P. steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.

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Die Warburg-Bank war jahrelang an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen. Mit dem Verschieben von Aktien wurden dabei die Behörden ausgetrickst, so dass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Ab 2016 stand im Raum, dass die Bank zu Unrecht eingestrichene Gelder zurückzahlen muss. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft der Finanzbeamtin P. vor, als Sachgebietsleiterin im hamburgischen Finanzamt für Großunternehmen versucht zu haben, dies zu verhindern.

Laut der Anklageschrift, welche im Juni vergangenen Jahres eingereicht wurde, soll P. unter anderem ihren Vorgesetzten unvollständige und teils falsche Informationen geliefert haben. Das Landgericht Bonn ließ die Anklage jedoch nicht zu. Es liege "keine ausreichende Wahrscheinlichkeit" vor, dass P. sich strafbar gemacht habe, zitierte der WDR aus der Entscheidung vom März.

Das Oberlandesgericht widersprach dem mit einem Beschluss vom Montag. "Anders als das Landgericht hat der Senat nach Aktenlage und deren vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht, der für die Eröffnung des Hauptverfahrens erforderlich ist, als gegeben angesehen", erklärte die Gerichtssprecherin. Es handele sich um eine "komplexe Beweislage", die gerichtlich zu bewerten sei.

Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter. Bislang wurden aber ausschließlich Banken und ihre Mitarbeiter belangt.

Der Hamburger Cum-Ex-Skandal rund um die Warburg-Bank reicht ohnehin bereits in die Politik hinein, denn sie betrifft auch den damaligen Ersten Bürgermeister der Hansestadt und späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Er hatte den Chef der Bank, Christian Olearius, mehrmals getroffen. An den Inhalt der Gespräche habe er aber keine Erinnerung, sagte Scholz in einem entsprechenden Untersuchungsausschuss.

(N.Loginovsky--DTZ)

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