Deutsche Tageszeitung - Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an

Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an


Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an / Foto: © AFP

Im Westjordanland haben israelische Siedler Journalisten der Nachrichtenagentur AFP angegriffen, als diese über einen Zusammenstoß zwischen israelischen Aktivisten und Siedlern berichten wollten. Das dreiköpfige AFP-Team hielt sich in der Ortschaft Dschannatah nahe Bethlehem auf, wo linksgerichtete Aktivisten von Siedlern angegriffenen Palästinensern einen Solidaritätsbesuche abstatteten.

Textgröße ändern:

Es kam zu einer Auseinandersetzung zwischen Siedlern und Aktivisten, woraufhin die israelische Armee die Journalisten anwies, das "militärische Sperrgebiet" zu verlassen. In diesem Moment rasten zwei mit weiteren Siedlern besetzte Autos heran. Die Siedler, viele von ihnen Kinder, warfen Steine auf die Aktivisten und Medienvertreter. Ein AFP-Journalist konnte einem Stein ausweichen, wurde daraufhin jedoch von einem Kind mit einem Stock am Kinn getroffen, woraufhin er blutete.

Als die Journalisten zu ihren Fahrzeugen zurückkehrten, fanden sie diese beschädigt vor. Die Scheiben waren eingeschlagen und die Reifen zerstochen. Fünf Menschen wurden nach dem Vorfall mit Verletzungen behandelt, wie der Palästinensische Rote Halbmond mitteilte. Den AFP-Journalisten zufolge wurde mindestens ein israelischer Aktivist in einem palästinensischen Rettungswagen weggefahren.

Im seit 1967 von Israel besetzten Westjordanland leben drei Millionen Palästinenser und mehr als 500.000 israelische Siedler, deren Siedlungen nach internationalem Recht illegal sind. Unter Regierungschef Benjamin Netanjahu hat Israel den Siedlungsbau im Westjordanland stark vorangetrieben. Die Gewalt israelischer Siedler gegen Palästinenser hat seit dem Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 erheblich zugenommen.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt

Weil er etwa 700.000 Euro an Spenden für sich selbst behielt, muss ein ehemals führender Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Göttingen gegen Reiner Fuellmich größtenteils, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der frühere Politiker der Kleinpartei Die Basis ist damit rechtskräftig zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Untreue verurteilt. (Az. 6 StR 359/25)

US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen

China hat sich gegen die Drohung der US-Regierung mit verschärften Wirtschaftssanktionen gegen den Iran und seine Handelspartner verwahrt. "China wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um seine eigenen Rechte und Interessen entschlossen zu schützen", sagte der Sprecher des Außenministeriums, Lin Jian, am Dienstag in Peking. China ist der wichtigste Handelspartner des Iran. Seit Kriegsbeginn verhängte Washington mehrfach Sanktionen gegen chinesische Firmen wegen des Kaufs iranischen Öls.

"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer

Das Bundesfinanzministerium hat einem Bericht der "Bild" zufolge erste konkrete Pläne für die innerhalb der Regierungskoalition vereinbarte Steuer für zuckerhaltige Getränke vorgelegt. Der Aufschlag soll 26 bis 38 Cent pro Liter betragen und sich in der Höhe nach dem Zuckergehalt richten, wie die Zeitung am Dienstag berichtete. Zudem soll die Abgabe demnach auch bei mit Süßstoff gesüßten Getränken zu 26 Cent pro Liter fällig werden.

Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen

Mehr als fünf Jahre nach der Amokfahrt von Trier mit insgesamt sechs Toten muss das Land Rheinland-Pfalz einem Polizeibeamten kein Schmerzensgeld zahlen. Das Land müsse einen Schmerzensgeldanspruch nur übernehmen, wenn der Schaden aus einem Angriff resultiere, den der Beamte im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Stellung erlitten habe, teilte das Trierer Verwaltungsgericht am Dienstag mit. (Az.: 7 K 1111/26.TR)

Textgröße ändern: