Debatte über ausdrücklichen Schutz sexueller Identität im Grundgesetz
Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman fordert, sexuelle Identität ausdrücklich in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Aus der Union kommt Widerspruch.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert. Sexuelle Identität soll nach ihrem Vorschlag ausdrücklich in die Liste der Merkmale aufgenommen werden, wegen derer niemand benachteiligt werden darf.
Artikel 3 nennt bislang unter anderem Geschlecht, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben sowie religiöse oder politische Anschauungen. Die sexuelle Identität ist dort nicht ausdrücklich aufgeführt. Ataman verweist darauf, dass queere Menschen während des Nationalsozialismus systematisch verfolgt und ermordet wurden, der besondere Schutz aber bis heute nicht im Wortlaut des Artikels steht.
Hintergrund der Forderung ist auch die Entwicklung queerfeindlicher Straftaten. Fälle in den Bereichen „Sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“ haben sich seit 2010 nach den vorliegenden Angaben nahezu verzehnfacht. Im Jahr 2025 wurden bundesweit durchschnittlich fast sechs Fälle queerfeindlicher Gewalt pro Tag registriert. Fachleute gehen von einem größeren Dunkelfeld aus.
Ataman hält eine parlamentarische Mehrheit für möglich, sofern die Abgeordneten ohne Fraktionszwang entscheiden. Sie widerspricht der Einschätzung, eine solche Verfassungsänderung sei lediglich symbolisch. Ein ausdrücklicher Schutz könne nach ihrer Auffassung rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung entfalten.
Unionsfraktionschef Thorsten Frei lehnt die Ergänzung ab. Er sagte, er könne den Wunsch der queeren Community nach diesem Schritt nachvollziehen, halte eine Änderung aber nicht für erforderlich. Frei warnte vor einer Überfrachtung der Verfassung.
Der Bundesrat hatte bereits Ende September des vergangenen Jahres eine entsprechende Ergänzung gefordert und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Eine Änderung des Grundgesetzes erfordert jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat.
Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day hatten sich SPD, Grüne und Linke für einen zusätzlichen ausdrücklichen Schutz ausgesprochen. Ob ein neuer Anlauf die erforderlichen Mehrheiten erreicht, hängt damit entscheidend vom Abstimmungsverhalten weiterer Fraktionen ab.
(P.Tomczyk--DTZ)