Deutsche Tageszeitung - Oberstes US-Gericht lehnt Trumps Eilantrag zu Briefwahl-Einschränkung ab

Oberstes US-Gericht lehnt Trumps Eilantrag zu Briefwahl-Einschränkung ab


Oberstes US-Gericht lehnt Trumps Eilantrag zu Briefwahl-Einschränkung ab
Oberstes US-Gericht lehnt Trumps Eilantrag zu Briefwahl-Einschränkung ab / Foto: © GETTY IMAGES/AFP/Archiv

Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Eilantrag von Präsident Donald Trump zur Einschränkung der Briefwahl vor den wichtigen Zwischenwahlen im November abgelehnt. Der konservative Richter Brett Kavanaugh erklärte am Montag, Trumps Vorhaben könne langfristig zwar rechtmäßig sein, doch "die Wahlbehörden in den Bundesstaaten und Kommunen" hätten "nicht genügend Zeit", um die Regelung vor den Wahlen "angemessen umzusetzen". Nur zwei Richter des neunköpfigen Gremiums waren anderer Meinung.

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Erst vor wenigen Tagen hatte Trump im Streit um die Briefwahl erneut eine juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht blockierte vergangene Woche Donnerstag ein Trump-Dekret, das die Abstimmung per Post erschweren würde. Das Berufungsgericht für den Bezirk Massachusetts bestätigte eine Entscheidung der Vorgängerinstanz, gegen die die Regierung Rechtsmittel eingelegt hatte. Nun lag die Entscheidung in der Frage beim Obersten Gerichtshof in Washington.

Der US-Präsident hatte ohne Belege immer wieder behauptet, die Briefwahl führe zu Betrug. Er will sie auf solche Menschen beschränken, die auf "Staatsbürgerschaftslisten der Bundesstaaten" stehen. Konkret soll die US-Post Wahlunterlagen nur noch an Menschen zustellen, die auf Listen verzeichnet sind, die zuvor von den Einwanderungs- und Sozialversicherungsbehörden erstellt wurden. Die oppositionellen Demokraten hatten dagegen geklagt.

Die Wahlen zur Hälfte von Trumps zweiter Amtszeit gelten als der bisher wichtigste Stimmungstest für den 80-Jährigen. Seinen Republikanern droht im Repräsentantenhaus eine Niederlage, im Senat könnte es ein Patt geben. Sollten die Demokraten gewinnen, wollen sie zahlreiche Vorhaben des Präsidenten blockieren. Sie könnten zudem ein weiteres Amtsenthebungsverfahren einleiten.

(G.Khurtin--DTZ)

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