EuGH-Urteil zu verweigerter Flüchtlingsaufnahme durch osteuropäische Staaten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) ein Urteil zu Klagen gegen Ungarn, Polen und Tschechien im Streit um die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU. Die EU-Kommission wirft den drei osteuropäischen Staaten vor, gegen Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen zu haben. Hintergrund ist deren Weigerung, EU-Beschlüsse aus dem Jahr 2015 zur Umverteilung von Asylbewerbern auf die EU-Staaten umzusetzen. (Az. C-715/17, C-718/17, C-719/17)
Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten eine Umverteilung von Asylbewerbern beschlossen. Sie sollten nach einem Quotensystem von Italien und Griechenland in andere Mitgliedsstaaten gebracht werden. Weil sich Polen, Ungarn und Tschechien aus Sicht der EU-Kommission nicht daran hielten, erhob diese im Dezember 2017 eine Vertragsverletzungsklage. Ungarn war zuvor im September 2017 zusammen mit der Slowakei mit einer Klage gegen die Umverteilung vor dem EuGH gescheitert. Die zuständige Generalanwältin in dem jetzigen Verfahren sprach sich im vergangenen Jahr dafür aus, den Klagen der Kommission stattzugeben.
(M.Dylatov--DTZ)