Osteuropäische EU-Staaten durften Flüchtlingsaufnahme nicht ablehnen
Die osteuropäischen Staaten Polen, Ungarn und Tschechien haben mit ihrem Nein zur Flüchtlingsaufnahme gegen EU-Recht verstoßen. Durch ihre Weigerung, einen EU-Beschluss aus dem Jahr 2015 umzusetzen, hätten sie ihre Verpflichtungen verletzt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten eine Umverteilung von Asylbewerbern aus Italien und Griechenland innerhalb der EU beschlossen. (Az. C-715/17, C-718/17, C-719/17)
Rund 160.000 Flüchtlinge sollten nach einem Quotensystem in andere Mitgliedsstaaten gebracht werden. Weil sich Polen, Ungarn und Tschechien aus Sicht der EU-Kommission nicht daran hielten, erhob diese im Dezember 2017 eine Vertragsverletzungsklage. Der EuGH gab dieser Klage nun statt.
Die osteuropäischen Staaten konnten sich nach Ansicht des Gerichtshofs nicht auf ihre Zuständigkeiten im Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit berufen. Sie konnten demnach auch nicht geltend machen, dass der Umsiedlungsmechanismus angeblich nicht funktioniert.
Polen, Ungarn und Tschechien sind an das Urteil des EuGH gebunden, direkte Strafzahlungen sind damit aber zunächst nicht verbunden. Ist die EU-Kommission aber der Ansicht, dass die Länder den Verpflichtungen weiter nicht nachkommen, kann sie erneut vor dem Gerichtshof klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.
(V.Korablyov--DTZ)