Staatsminister: Finanzsanktionen gegen Ungarn wegen Notstandsrechts prüfen
Europa-Staatsminister Michael Roth (SPD) hat für die Prüfung möglicher finanzieller Sanktionen der EU gegen Ungarn wegen des dortigen Notstandsgesetzes in der Corona-Krise plädiert. "Es ist unserer Bevölkerung nicht zu erklären, dass Staaten einen großen Teil ihrer öffentlichen Investitionen mit EU-Geld finanzieren und dann die Prinzipien der EU verletzen", sagte Roth der Zeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe).
Roth sprach sich dafür aus, bei den aktuellen Verhandlungen über den EU-Haushalt ab 2021 die Möglichkeit zu schaffen, solche Sanktionen mit qualifizierter Mehrheit zu verhängen. Die EU brauche neue Instrumente, um ihre Glaubwürdigkeit als Wertegemeinschaft zu erhöhen.
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt warb zudem für einen von der Bundesregierung angestoßenen Rechtsstaats-Mechanismus. Dabei sollen künftig alle EU-Mitglieder turnusmäßig überprüft werden, also nicht nur solche, bei denen es mutmaßliche Verstöße gibt. Damit könne dem Vorwurf begegnet werden, dass nur einige wenige Staaten an den Pranger gestellt werden sollten, sagte Roth.
Schon in den vergangenen Tagen waren in der EU Forderungen nach Sanktionen gegen Ungarn und die Regierungspartei Fidesz wegen des Notstandsgesetzes aufgekommen. So forderte Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn den Ausschluss Ungarns aus den EU-Ministerräten.
Das Notstandsgesetz war am Montag vom Parlament in Budapest verabschiedet worden. Es erlaubt Ministerpräsident Viktor Orban, unbegrenzt per Dekret zu regieren. Er kann den wegen der Pandemie geltenden Notstand ohne Zustimmung des Parlaments beliebig verlängern. Das Notstandsgesetz sieht auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für die Verbreitung falscher Berichte sowohl über die Pandemie als auch über das Handeln der Regierung vor.
(S.A.Dudajev--DTZ)