Deutsche Tageszeitung - "Bild": Jobcenter sollen Hartz-IV-Anträge ohne Vermögensprüfung bewilligen

"Bild": Jobcenter sollen Hartz-IV-Anträge ohne Vermögensprüfung bewilligen


"Bild": Jobcenter sollen Hartz-IV-Anträge ohne Vermögensprüfung bewilligen
"Bild": Jobcenter sollen Hartz-IV-Anträge ohne Vermögensprüfung bewilligen / Foto: ©

Die Jobcenter sollen Hartz IV-Anträge wegen der Corona-Krise auch ohne Vermögensprüfung und ohne persönliches Erscheinen der Betroffenen bewilligen können. Das berichtete die "Bild"-Zeitung am Montag unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach sollen auch formlose Anträge etwa per Mail angenommen und grundsätzlich rückwirkend vom jeweiligen Monatsbeginn für die Dauer von sechs Monaten gewährt werden.

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Das persönliche Erscheinen im Jobcenter sei für Anträge nicht mehr zwingend nötig, berichtete die Zeitung weiter. Das gelte etwa bei Quarantäne oder wenn ein Antragsteller wegen einer Reise im Ausland festsitzt und nicht ausreisen kann.

Vermögen werde bei Anträgen vom 1. März bis 30. Juni nicht mehr geprüft, es sei denn, es gebe Hinweise auf "erhebliches Vermögen" des Antragstellers, berichtete die "Bild" weiter. Das gelte bei "sofort verwertbarem" Vermögen wie einem Sparkonto von mindestens 60.000 Euro bei Einzelpersonen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied steige die Summe um weitere 30.000 Euro.

Zudem sollen derzeit auch keine Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger verhängt werden, weil dafür eine persönliche Anhörung nötig wäre. Das mache die "derzeitige Situation" aber nicht möglich, zitierte das Blatt aus der internen Weisung.

Anträge auf sogenannte Mehrbedarfe für Hamsterkäufe oder die Vorbereitung auf eine Quarantäne sollen demnach dagegen strikt abgelehnt werden. Die Regelbedarfe seien ausreichend. Bei dringendem Bedarf sollen Hartz IV-Darlehen sofort ausgezahlt werden. "Es sind keine strengen Anforderungen an den Nachweis anzulegen", zitierte die "Bild". Bei Selbständigen sollen ausgezahlte Soforthilfen des Bundes oder der Länder zudem nicht als Einkommen gewertet werden.

(M.Dylatov--DTZ)

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