Ab Freitag gilt in Deutschland Pflicht-Quarantäne für Einreisende aus Ausland
Ab Freitag gilt in Deutschland eine verpflichtende Quarantäne von zwei Wochen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Bußgelder in Höhe von 150 Euro bis 25.000 Euro, kündigte das Bundesinnenministerium am Donnerstag in Berlin an. Bund und Länder hätten sich auf eine Musterverordnung geeinigt, die bundesweit einheitliche Maßstäbe festsetzt und die bereits zum Osterverkehr gelten soll.
Demnach müssen Ausländer und zurückkehrende Bundesbürger zunächst in eine 14-tägige häusliche Quarantäne gehen, um abzuklären, ob sie mit dem Coronavirus infiziert sind. Dies gilt für jeden, der einen "mehrtägigen Auslandsaufenthalt" hinter sich hat.
"Die Maßnahmen haben das Ziel, die Infektionsketten im grenzüberschreitenden Verkehr möglichst zu unterbrechen und damit die weitere Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen", erklärte das Bundesinnenministerium.
Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht sollen für Berufspendler, Geschäftsreisende mit dringenden Terminen, den Güterverkehr und Transitreisende gelten.
Bund und Länder einigten sich auch auf einen Katalog von Bußgeldern, mit denen Verstöße gegen die Quarantänepflicht geahndet werden sollen. Sie reichen von 150 Euro für Menschen, die gegen die Vorgabe verstoßen, sich nach der Einreise in Deutschland "auf direktem Weg" in die "eigene Häuslichkeit" zu begeben, bis hin zu 25.000 Euro für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern fälschlicherweise Bescheinigungen ausstellen, mit denen sie von der Quarantänepflicht ausgenommen werden sollen.
(A.Nikiforov--DTZ)