Deutsche Tageszeitung - FDP kritisiert "Flickenteppich" bei Corona-Regeln und fordert Vereinheitlichung

FDP kritisiert "Flickenteppich" bei Corona-Regeln und fordert Vereinheitlichung


FDP kritisiert "Flickenteppich" bei Corona-Regeln und fordert Vereinheitlichung
FDP kritisiert "Flickenteppich" bei Corona-Regeln und fordert Vereinheitlichung / Foto: ©

Vor den Spitzenberatungen zu den Corona-Maßnahmen am Mittwoch hat die FDP Bund und Länder zu einem länderübergreifend einheitlichen Vorgehen bei der Lockerung der Beschränkungen aufgefordert. Momentan gebe es noch einen "Flickenteppich" an länderspezifischen Einzelregelungen, der für die Menschen "undurchschaubar" geworden sei, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Martens, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Hier müssten die Ministerpräsidenten am Mittwoch zu einer Vereinheitlichung finden.

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"Für die Bürger wird es immer unübersichtlicher, was wo und wann erlaubt ist und was in einem Bundesland ein Bußgeld nach sich zieht und was nicht", kritisierte Martens. "Es herrscht ein wildes Durcheinander an Verordnungen." Die Regierungschefs der Bundesländer und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) müssten sich auf ein einheitliches Vorgehen bei der Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verständigen.

In einer Auswertung listete die FDP-Fraktion abweichende Regelungen in den Bundesländern auf. Ein Beispiel ist der Aufenthalt in öffentlichen Räumen: In Hamburg ist dies auf zwei Personen beschränkt, in Baden-Württemberg wiederum sind bis zu fünf Personen zulässig, solange sie in gerade Linie miteinander verwandt sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben.

Ähnlich sieht es der Auswertung zufolge beim Sport aus: In Bayern ist zum Beispiel Sporttreiben erlaubt, solange es nicht in einer Gruppe geschieht. In Sachsen gelten explizitere Beschränkungen: Dort ist Sporttreiben nur im Umfeld des Wohnbereichs gestattet und ohne Gruppenbildung von mehr als fünf Personen. In den meisten anderen Ländern ist Sporttreiben nicht ausdrücklich geregelt.

Die Abholung und Lieferung von Essen ist in allen Bundesländern gestattet - in Hamburg allerdings gilt die besonders strenge Einschränkung, dass Speisen nicht an öffentlichen Orten verzehrt werden dürfen. In drei weiteren Ländern dürfen sie nicht im Umkreis von 50 Metern um den Abholort verzehrt werden. Andere Länder haben zum Verzehr keine expliziten Regelungen.

Die Vielzahl der Verordnungen stifte Verwirrung, klagte der FDP-Politiker Martens. "Dieser Flickenteppich ist auf Dauer unhaltbar, die Menschen brauchen wieder eine bessere und einfachere Orientierung, um so gut wie möglich mit dieser schwierigen Situation umgehen zu können."

(P.Tomczyk--DTZ)

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