Von der Leyen: Größerer EU-Haushalt ist einziger Weg aus der Krise
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält eine Aufstockung des nächsten mehrjährigen EU-Haushalts für den einzigen Weg aus der Corona-Krise. "Wir haben nur ein einziges Instrument, dem alle Mitgliedstaaten vertrauen, das bereits vorhanden ist und das schnell umgesetzt werden kann", sagte von der Leyen am Donnerstag im EU-Parlament in Brüssel. Deshalb sei "mehr Spielraum" in dem Haushalt nötig. Die Kommissionspräsidentin sprach vor nahezu leeren Rängen des EU-Parlaments. Die meisten Abgeordneten verfolgten die Ansprache aus der Ferne.
Von der Leyen hatte als Reaktion auf die Corona-Pandemie im März bereits einen neuen Vorschlag für den nächsten Siebenjahreshaushalt ab 2021 angekündigt. Details dazu wurden bislang aber nicht öffentlich.
Ein erster Vorschlag der Kommission aus 2018 hatte nicht zu einer Einigung der 27 Mitgliedstaaten geführt. Zuletzt hatte im Februar der EU-Gipfel in Brüssel in dieser Hinsicht ergebnislos geendet. Ein neuer Kommissionsvorschlag soll von der Leyen zufolge nun eine Art "Marschall-Plan für Europa" mit "innovativen Lösungen" für "massive öffentliche und private Investitionen" werden.
"Eine Erhöhung des Budgets reicht nicht aus", sagte die per Video zugeschaltete Fraktionschefin der Sozialdemokraten, Iratxe García. Es sei eine "echte Investitionsstrategie" nötig.
Die EU-Volksvertretung hielt trotz der Pandemie ihre Plenarsitzung ab, um über die EU-Reaktion auf die Krise zu beraten und vorgeschlagene Maßnahmen zu verabschieden. Auf der Agenda stehen unter anderem eine Abstimmung über eine Sonderregelung, die alle übrigen Mittel des diesjährigen EU-Haushalts für den Kampf gegen das Virus mobilisieren würde. Die Abgeordneten können ihre Stimme per E-Mail abgeben.
Die Fraktionen von Konservativen, Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen legten zudem eine gemeinsame Entschließung vor. Mit Blick auf den Haushalt sprechen sich die Abgeordneten darin für "durch den Haushalt der Union garantierte Konjunkturbonds", also eine gemeinschaftliche Aufnahme von Schulden aus. Eine Vergemeinschaftung bestehender Schulden lehnt der Entschließungsentwurf ab.
(U.Beriyev--DTZ)