Deutsche Tageszeitung - Bundeskabinett beschließt weiteres Sozialschutz-Paket in Corona-Krise

Bundeskabinett beschließt weiteres Sozialschutz-Paket in Corona-Krise


Bundeskabinett beschließt weiteres Sozialschutz-Paket in Corona-Krise
Bundeskabinett beschließt weiteres Sozialschutz-Paket in Corona-Krise / Foto: ©

Die Bundesregierunghat weitere Hilfen für Menschen beschlossen, die besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind. Zu den am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Maßnahmen zählen eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengelds, ein höheres Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die längerfristig auf diese Unterstützung angewiesen sind, und Erleichterungen beim Hinzuverdienst von Kurzarbeitern. Weitere Besserungen betreffen den Bezug von Waisenrenten und die Bereitstellung warmer Mittagessen für Kinder aus sozial schwachen Familien.

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Das Kurzarbeitergeld soll zeitlich gestaffelt auf bis zu 87 Prozent des Nettolohns steigen. Wer wegen der Corona-Krise nur 50 Prozent oder weniger arbeitet, bekommt ab dem vierten Monat mehr Kurzarbeitergeld: Die 60 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen dann auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent. Für Eltern erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres.

Jeder, der in Kurzarbeit ist, darf zudem ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen - die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit. Zudem soll der Arbeitslosengeld-I-Bezug für diejenigen um drei Monate verlängern werden, deren regulärer Anspruch zwischen Mai und Dezember 2020 ausliefe.

Mit den Beschlüssen setzt das Bundeskabinett auch die Vereinbarungen des Koalitionsausschusses aus der vergangenen Woche um. Es ist das zweite große Sozialschutzpaket der Bundesregierung wegen der Corona-Krise.

Mit dem Andauern der Pandemie sei deutlich geworden, "wo weitere Unterstützung nötig ist", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Gerade die Bezieher von Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld wegen wegen der "außergewöhnlichen Situation" auf Unterstützung angewiesen. "Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie stellt uns auch in den kommenden Monaten noch vor große Herausforderungen."

Weitere Unterstützung sieht das Paket auch für Eltern vor, die von der Krise besonders stark betroffen sind. So sollen Kinder und Schüler, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, auch bei der pandemiebedingten Schließung von Kita und Schule weiter ein warmes Mittagessen erhalten.

Der Bezug von Waisenrenten soll erleichtert werden. Die Waisenrenten sollen auch dann weitergezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes führt nach Angaben von Heils Ministerium zu Mehrausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit von schätzungsweise rund 680 Millionen Euro. Die Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld führt zu Mehrausgaben von schätzungsweise rund 1,95 Milliarden Euro.

Demgegenüber stünden Minderausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende von schätzungsweise rund 120 Millionen Euro beim Kurzarbeitergeld beziehungsweise 530 Millionen Euro beim Arbeitslosengeld.

Das Paket solle in der kommenden Woche in den Deutschen Bundestag eingebracht und bis Mitte Mai 2020 beschlossen werden, teilte der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, mit. "Mit dem Sozialschutz-Paket II bringen wir weitere Corona-Hilfen auf den Weg und spannen den bestehenden Rettungs- und Schutzschirm noch weiter auf."

Von der Linkspartei kam verhaltene Zustimmung zu den Maßnahmen. "Die Bundesregierung reagiert auf den Druck, von Linken, Zivilgesellschaft und schierer Notwendigkeit, indem sie jetzt im sozialen Bereich nachbessert", sagte Parteichefin Katja Kipping zu AFP. " Das zeigt: Der Einsatz lohnt sich, um Verbesserungen gegenüber der Union durchzusetzen."

Die angekündigten Verbesserungen bleiben aber "hinter dem Notwendigen zurück", kritisierte Kipping. "Das Kurzarbeitergeld muss auf 90 Prozent erhöht werden und der Anspruch auf ALG I muss um mindestens sechs Monate verlängert werden, statt nur um drei Monate." Denn wer jetzt "in Arbeitslosigkeit fällt, hat es angesichts der Corona-Krise besonders schwer, einen neuen Job zu finden."

(A.Nikiforov--DTZ)

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