BGH-Urteil zur Veröffentlichung eines Manuskripts des Grünen-Politikers Beck
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) in einem jahrelangen Urheberrechtsstreit um ein umstrittenes Altmanuskript des Grünen-Politikers Volker Beck über die strafrechtliche Bewertung von Sex mit Kindern aus den 80er Jahren. Beck klagte gegen die Veröffentlichung des Manuskripts und berief sich dabei auf die Verletzung seines Urheberrechts. Der Fall hat auch Bedeutung für die Reichweite der Pressefreiheit. (Az. I ZR 228/15)
Hintergrund ist ein Buchbeitrag, in dem der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete 1988 für eine teilweise Entkriminalisierung von Sex mit Kindern eintrat. Nach Angaben Becks verfälschte der Herausgeber damals allerdings zentrale Aussagen. Als das Originalmanuskript 2013 wiederentdeckt wurde, veröffentlichte Beck den Text unter anderem mit distanzierenden Bemerkungen im Internet. "Spiegel Online" veröffentlichte das Manuskript komplett. Der Europäische Gerichtshof entschied in dem Fall, dass Medien in der tagesaktuellen Berichterstattung grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Verfassers aus urheberrechtlich geschützten Werken zitieren dürfen.
(M.Dylatov--DTZ)