Bund will Corona-Beschränkungen unter strengen Auflagen weiter lockern
Der Bund will die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie weiter lockern - wenn auch unter strengen Auflagen: Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen sollen wieder zugelassen werden, auch Kultureinrichtungen sollen wieder Besucher empfangen dürfen, heißt es in einer Beschlussvorlage des Bundes, über die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstagnachmittag beriet. Die Lockerungen sind aber mit strengen Auflagen zu Besucherzahl und Hygieneschutz verbunden.
Von diesen begrenzten Lockerungen abgesehen sollen die derzeit geltenden Corona-Auflagen mindestens bis zum 10. Mai in Kraft bleiben. Ob dann ein "weiterer größerer Öffnungsschritt" möglich ist, wollen Kanzlerin und Länderchefs am 6. Mai entscheiden, heißt es in dem Entwurf des Bundes, der AFP vorliegt. Bis dahin sollen die Fachminister von Bund und Ländern ein Konzept zur Öffnung von Schulen, Kitas und Sportstätten ausarbeiten.
Gottesdienste und andere Religionsveranstaltungen sollen nach Vorstellung des Bundes bereits vorher wieder möglich sein - allerdings werden sie bis auf weiteres anders aussehen als gewohnt. Ihre Teilnehmerzahl soll begrenzt werden; die Gläubigen müssen einen Mindestabstand einhalten, und die Gemeinden müssen strenge Hygiene-Vorschriften beachten - dazu könnten eine Maskenpflicht und ein Verzicht auf Gemeindegesang gehören.
Unter diesen Voraussetzungen sollen "Versammlungen zur Religionsausübung fortan wieder stattfinden können", heißt es in der Beschlussvorlage. Denn die bisher erzielten Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Pandemie ließen "eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu". Gerade wegen des besonderen Schutzes der Religionsfreiheit im Grundgesetz sei es "geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen".
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in einer Eilentscheidung am Mittwochabend Ausnahmen vom generellen Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen zugelassen. Einige Bundesländer haben ohnehin Gottesdienste schon wieder zugelassen.
Auch Museen, Zoos, Botanische Gärten und Gedenkstätten sollen laut Beschlussvorlage ihre Tore wieder für den Publikumsbetrieb öffnen können. Zu beachten seien aber auch hier "Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen".
Bei weiteren Lockerungen warb Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) um Geduld. Bislang sei noch nicht klar, wie sich die ersten Öffnungsmaßnahmen ab 20. April auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt hätten, sagte er auf n-tv und RTL. "Deshalb findet die größere Diskussionen über weitere Öffnungsschritte erst am 6. Mai statt." Dies betrifft vor allem die geltenden Kontaktsperren.
Vor den Spitzenberatungen mit der Kanzlerin sprachen sich mehrere Ministerpräsidenten für regionale Abstufungen bei der Lockerung der Corona-Auflagen aus. "Dass man im Detail in einzelnen Bundesländern unterschiedlich handelt", halte er für "vertretbar", weil die Länder unterschiedlich stark von der Pandemie betroffen seien, sagte Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil im ARD-"Morgenmagazin".
Ähnlich argumentierte auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Er sehe zwar auch regionale Unterschiede. "Aber bei den ganz großen Fragen wie Bundesliga, Kitas, Schulen müssen wir uns dringend miteinander abstimmen", sagte Woidke im RBB.
Zur Vorsicht mahnte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). "Wir haben das meiste geschafft, aber einige wollen schon jetzt vom Spielfeld und sagen, das Spiel ist gewonnen", sagte Söder im Bayerischen Rundfunk. "Das ist halt leider nicht so."
(A.Nikiforov--DTZ)