Deutsche Tageszeitung - DGB verlangt klare Regeln für das Arbeiten im Homeoffice

DGB verlangt klare Regeln für das Arbeiten im Homeoffice


DGB verlangt klare Regeln für das Arbeiten im Homeoffice
DGB verlangt klare Regeln für das Arbeiten im Homeoffice / Foto: ©

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verlangt angesichts der Corona-Pandemie klare Regeln für das Arbeiten daheim. "Es darf nicht sein, dass Homeoffice zu einer völligen Entgrenzung der Arbeit führt", sagte das neue DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montagsausgabe). "Das Aufweichen der Ruhezeiten und die Verlängerung von Arbeitszeiten waren ein Tritt vors Schienbein der Beschäftigten."

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Piel hob hervor, auf der einen Seite werde in der Corona-Krise besonders belasteten Arbeitnehmern auf den Balkonen applaudiert. Auf der anderen Seite würden aber Ruhezeiten der Arbeitnehmer verkürzt. Dies sei "wirklich grob fahrlässig gegenüber Menschen, die hart arbeiten".

"Wir werden als Gewerkschaften sehr genau hinschauen, dass Beschäftigte auch zu Hause geschützt sind über eine Arbeitszeiterfassung und vernünftige Ruhezeiten", sagte die DGB-Funktionärin. "Da kann noch eine harte Auseinandersetzung auf uns zukommen mit der Vorlage des Gesetzes im Herbst."

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will innerhalb der kommenden sechs Monate einen Gesetzentwurf für ein Recht auf Homeoffice über die Corona-Pandemie hinaus vorlegen. Wo es betrieblich möglich sei, soll künftig jeder Arbeitnehmer das Arbeiten von Zuhause aus einfordern können. Aus den Reihen der Union gibt es Widerstand dagegen.

In der Corona-Krise ist die Zahl der Arbeitnehmer im Homeoffice ersten Schätzungen zufolge von zwölf auf 25 Prozent aller Beschäftigten gestiegen. Das wären acht Millionen Männer und Frauen.

Nach der Covid-19-Arbeitszeitverordnung vom 7. April ist es dem Bericht zufolge unter anderem erlaubt, dass systemrelevante Beschäftigte bis zu zwölf Stunden täglich arbeiten. Die Verordnung soll das Arbeitszeitgesetz für die Dauer der Corona-Krise lockern und gilt vorerst bis Juni.

(P.Tomczyk--DTZ)

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