Deutsche Tageszeitung - EU "enttäuscht" über Post-Brexit-Gespräche mit Großbritannien

EU "enttäuscht" über Post-Brexit-Gespräche mit Großbritannien


EU "enttäuscht" über Post-Brexit-Gespräche mit Großbritannien
EU "enttäuscht" über Post-Brexit-Gespräche mit Großbritannien / Foto: ©

Nach dem Ende der dritten Verhandlungsrunde über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien haben beide Seiten fehlende Fortschritte geklagt. EU-Verhandlungsführer Michel Barnier sagte am Freitag, abgesehen von einigen "bescheidenen" Erfolgen seien diese Woche "bei den schwierigeren Themen keine Fortschritte möglich" gewesen. Er zeigte sich "enttäuscht über den mangelnden Ehrgeiz der britischen Seite auch in anderen Bereichen, die nicht im Mittelpunkt der Verhandlungen stehen, die aber wichtig und symbolisch sind".

Textgröße ändern:

Auch der britische Chefunterhändler David Frost beklagte fehlende Bewegung in den Verhandlungen. Es habe nur "sehr kleine Fortschritte" hinsichtlich einer Einigung "auf die wichtigsten offenen Fragen zwischen uns" gegeben. Dies gelte vor allem für den Punkt der gleichen und fairen Wettbewerbsbedingungen. Die EU will, dass sich Großbritannien zumindest teilweise den geltenden EU-Regeln anpasst, um ungleiche Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden.

Ein Abkommen bis zum Jahresende halte er aber immer noch für "möglich", sagte Frost. In Punkten wie etwa der Strafverfolgung sei eine Einigung innerhalb des Zeitplans ohne größere Probleme möglich.

Großbritannien war am 31. Januar aus der EU ausgetreten. In der Übergangsphase bis Jahresende bleibt das Land noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. In dieser Zeit wollen beide Seiten insbesondere ein Handelsabkommen vereinbaren. Sollte dies nicht zustande kommen, drohen zum Jahreswechsel erneut gravierende wirtschaftliche Folgen.

Am Montag nahmen die Vertreter von EU und Großbritannien ihre dritte Verhandlungsrunde auf. Schon die vorangegangenen Gesprächsrunden hatten kaum Fortschritte gebracht. Eine mögliche Verlängerung der Verhandlungsphase über das Jahresende hinaus lehnt London bisher strikt ab. Darüber müsste bis Ende Juni entschieden werden.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Professuren an deutschen Universitäten nehmen mehr Drittmittel ein

Die Professuren an den deutschen Universitäten haben im vorvergangenen Jahr neun Prozent mehr Drittmittel eingenommen. 2022 warb jede Professorin und jeder Professor im Schnitt 326.400 Euro ein, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Das waren 28.000 Euro mehr als im Vorjahr.

Trump startet eigene Plattform für Kryptowährungen

Gemeinsam mit seinen Söhnen und Unternehmern hat der republikanische US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump eine eigene Plattform für Kryptowährungen aus der Taufe gehoben. Bei einer zweistündigen Online-Präsentation am Montag wurden allerdings nur wenige Details über das Projekt enthüllt - abseits des Angebots, dass Nutzerinnen und Nutzer sogenannte digitale Token kaufen könnten, die ihnen wiederum ein Stimmrecht bei Entscheidungen auf der Plattform verschaffen sollen.

Scholz bevorzugt Merz als Kanzlerkandidat der Union

In der Frage der Unions-Kanzlerkandidatur hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine klare Präferenz für CDU-Chef Friedrich Merz geäußert. Bei einem Besuch in der kasachischen Hauptstadt Astana sagte Scholz am Dienstag: "Wie ich ja schon seit langer Zeit gesagt habe: Es ist mir recht, wenn Herr Merz der Kanzlerkandidat der Union ist." Damit spielte der Kanzler offenbar darauf an, dass Merz deutlich schlechtere Umfragewerte hat als sein innerparteilicher Rivale Markus Söder (CSU).

Karlsruhe: Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Mehrere Regelungen des hessischen Verfassungsschutzgesetzes, in denen es um die Erhebung und Übermittlung von Daten geht, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Dabei geht es unter anderem um die Regelungen zur Handyortung und zum Einsatz verdeckter Mitarbeiter. (Az. 1 BvR 2133/22)

Textgröße ändern: